Metadata : Das Preussische Abiturienten-Prüfungs-Reglement.

Vorbemerkung.

Das  Abiturienten  -  Prüfungs  -  Reglement  vom  4.  Juni  1834  ist
durch  die  Circular-Yerfügung  vom  12.  Januar  1856  wesentlich
abgeändert.  Die  ausser  Kraft  gesetzten  Bestimmungen  sind
in  vorliegendem  Abdruck  fortgelassen  worden,  während  die
späteren  Zusätze  und  Abänderungen  gehörigen  Orts  beigefügt
sind;  dieselben  sind  durch  „—“*  kenntlich  gemacht.

Ausserdem  sind  die  späteren  Ministerial-Verfügungen  bei
den  betreffenden  Paragraphen  in  Petitschrift  zu  finden;  auch
einzelne  Rescripte  des  Königlichen  Provinzial-Schul-Collegiums
der  Provinz  Brandenburg  sind  gehörigen  Orts  angereiht.

Als  Einleitung  zum  Ganzen  ist  der  erste  Abschnitt  der
Circular-Verfügung  vom  12.  Januar  1856  und  der  in  diesem
Abschnitt  angezogene  Passus  aus  der  Circular-Verfügung  vom
24.  October  1837  an  die  Spitze  gestellt  worden.  Hin  und
wieder  hat  es  sich  der  Zusammensteller  nicht  versagen  können,
durch  eine  Bemerkung  unter  dem  Text  auf  die  eine  oder  die
andere  Bestimmung  noch  besonders  die  Aufmerksamkeit  zu
lenken.