Vorbemerkung.
Das Abiturienten - Prüfungs - Reglement vom 4. Juni 1834 ist
durch die Circular-Yerfügung vom 12. Januar 1856 wesentlich
abgeändert. Die ausser Kraft gesetzten Bestimmungen sind
in vorliegendem Abdruck fortgelassen worden, während die
späteren Zusätze und Abänderungen gehörigen Orts beigefügt
sind; dieselben sind durch „—“* kenntlich gemacht.
Ausserdem sind die späteren Ministerial-Verfügungen bei
den betreffenden Paragraphen in Petitschrift zu finden; auch
einzelne Rescripte des Königlichen Provinzial-Schul-Collegiums
der Provinz Brandenburg sind gehörigen Orts angereiht.
Als Einleitung zum Ganzen ist der erste Abschnitt der
Circular-Verfügung vom 12. Januar 1856 und der in diesem
Abschnitt angezogene Passus aus der Circular-Verfügung vom
24. October 1837 an die Spitze gestellt worden. Hin und
wieder hat es sich der Zusammensteller nicht versagen können,
durch eine Bemerkung unter dem Text auf die eine oder die
andere Bestimmung noch besonders die Aufmerksamkeit zu
lenken.