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der Schwangerschaft auftreten, rühren her von Ablösung des
Mutterkuchens und in diesen Fällen handelt es sich fast
immer um vorliegenden Mutterkuchen.
Der Mutterkuchen soll sich regelmäßiger Weise oben
in der Gebärmutter ansetzen, und so ist es auch stets, wenn
das befruchtete Ei bei seinem Eintreffen in der Gebärmutter
eine enge Gebärmutterhöhle vorfindet.
Ist dagegen die Gebärmutterhöhle sehr weit, wie das
bei Mehrgebärenden und nach Fehlgeburten vorkommt, so
siedelt sich das Ei in den unteren Teilen der Gebärmutter
an und an dieser Stelle bildet sich dann auch später der
Mutterkuchen.
Man unterscheidet ein vollkommenes und ein un-
vollkommenes Vorliegen des Mutterkuchens. Ersteres ist
dann der Fall, wenn der Mutterkuchen den ganz eröffneten
Muttermund vollständig deckt.
8. 242.
Die ersten Monate der Schwangerschaft verlaufen bei
tief sitzendem Mutterkuchen meist ohne Störung. Sobald
aber der untere Teil der Gebärmutterhöhle sich zu dehnen
anfängt, meist im achten Monat, löst sich ein Teil des
Mutterkuchens ab, und es entsteht dann Blutung.
Diese Blutung kommt aus den zerrissenen mütterlichen
Adern und erreicht bisweilen schon bei ihrem ersten Auftreten
große Heftigkeit.
Durch Bildung von Blutgerinnseln pflegen sich die ge-
öffneten Adern nach der ersten Blutung wieder zu verschließen;
es vergeht nun eine Zeit von mehreren Wochen, bis eine
weitere Ablösung des Mutterkuchens und damit eine stärkere
Blutung erfolgt.