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verraten dieselben sich nur durch geringe Schmerzempfindung
oder fehlt selbst der Wehenschmerz gänzlich.
Treiben unter stärkeren Drangwehen die eingeführten
Stopfmittel unten vor, so nehme die Hebamme dieselben
heraus und mache eine Einspülung mit Karbolwasser.
Die Blase bei vorliegendem Mutterkuchen zu sprengen,
ist der Hebamme nicht erlaubt. Sollten aber nach dem
Blasensprung die Füße über dem Muttermund liegen und
dabei noch Blut abgehen, so darf die Hebamme einen Fuß
fassen und denselben bis in die Schamspalte hinabziehn.
Die Blutung wird dann sehr wahrscheinlich aufhören.
8. 247.
In der Nachgeburtszeit bedarf die Entbundene sorgsamer
Aufsicht. Es ist zu wünschen, daß die Ausstoßung der Nach-
geburt nicht zu lange zögert, da sonst der Blutabgang dadurch
unterhalten wird. Die Hebamme wird daher gut thun, nicht
zu lange nach Geburt des Kindes die Nachgeburt durch
außern Druck zu Tage zu fördern.
Ist die Nachgeburt geboren, so hat die Hebamme die
Wöchnerin tief mit dem Kopf zu lagern, ihr den Leib fest
mit einem Handtuch zu binden und ihr stärkende Getränke
zu geben.
9. Von der Schwangerschaft außerhalb der
Gebärmutter.
8. 248.
Eine Schwangerschaft außerhalb der Gebärmutter ist
ein höchst unglückliches Ereignis, welches für die betroffene
Frau häufig zu längerer Erkrankung oder zum Tode führt.