Full text: Preussisches Hebammen-Lehrbuch.

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verraten dieselben sich nur durch geringe Schmerzempfindung 
oder fehlt selbst der Wehenschmerz gänzlich. 
Treiben unter stärkeren Drangwehen die eingeführten 
Stopfmittel unten vor, so nehme die Hebamme dieselben 
heraus und mache eine Einspülung mit Karbolwasser. 
Die Blase bei vorliegendem Mutterkuchen zu sprengen, 
ist der Hebamme nicht erlaubt. Sollten aber nach dem 
Blasensprung die Füße über dem Muttermund liegen und 
dabei noch Blut abgehen, so darf die Hebamme einen Fuß 
fassen und denselben bis in die Schamspalte hinabziehn. 
Die Blutung wird dann sehr wahrscheinlich aufhören. 
8. 247. 
In der Nachgeburtszeit bedarf die Entbundene sorgsamer 
Aufsicht. Es ist zu wünschen, daß die Ausstoßung der Nach- 
geburt nicht zu lange zögert, da sonst der Blutabgang dadurch 
unterhalten wird. Die Hebamme wird daher gut thun, nicht 
zu lange nach Geburt des Kindes die Nachgeburt durch 
außern Druck zu Tage zu fördern. 
Ist die Nachgeburt geboren, so hat die Hebamme die 
Wöchnerin tief mit dem Kopf zu lagern, ihr den Leib fest 
mit einem Handtuch zu binden und ihr stärkende Getränke 
zu geben. 
9. Von der Schwangerschaft außerhalb der 
Gebärmutter. 
8. 248. 
Eine Schwangerschaft außerhalb der Gebärmutter ist 
ein höchst unglückliches Ereignis, welches für die betroffene 
Frau häufig zu längerer Erkrankung oder zum Tode führt.
	        
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