Full text: Preussisches Hebammen-Lehrbuch.

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Herzschlag und Atmung aber noch fortbestehn. Schwangere 
sind infolge der Störungen des Blutlaufs leicht zu solchen 
Ohnmachtsanfällen geneigt, außerdem aber schließen sich an 
schwere Blutverluste leicht Ohnmachten an. 
Um einer Ohnmächtigen zu helfen, sorge die Hebamme 
zunächst durch Oeffnen der Fenster für frische Luft, löse 
alle beengenden Kleidungsstücke bei der Kranken und lagere 
sie tief mit dem Kopf. Sodann bespritze sie das Gesicht 
mit kaltem Wasser, reibe die Schläfen und die Gliedmaßen 
und gebe der Kranken in Wasser oder auf Zucker 20 Hoff- 
mann'sche Tropfen, was sie nach einiger Zeit wiederholen 
kann. Die Hebamme wird dann das Bewußtsein in der 
Regel bald wiederkehren sehn. 
Ist Herzschlag und Atmung bei solchen Zuständen nicht 
wahrnehmbar, so handelt es sich um Scheintod oder wirk- 
lichen Tod. 
Schleunigste Herbeirufung des Arztes ist in solchen 
Fällen dringend nötig, sowohl der Kranken als namentlich 
auch des Kindes wegen. Handelt es sich um eine Schwan- 
gere in den letzten Monaten, so vermag vielleicht noch der 
Arzt durch schleunige Herausförderung des Kindes das Leben 
desselben zu retten.
	        
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