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kommt der Blutlauf in Mutterkuchen und Nabelschnur in
große Gefahr.
Vollständiges Fehlen des Fruchtwassers kommt bei
lebendem Kinde nicht vor. Nur bei abgestorbener und ver-
schrumpfter Frucht kann auch das Fruchtwasser eintrocknen.
Als fehlerhafte Beimischungen in dem Fruchtwasser
findet man bisweilen Kindespech, in seltenen Fällen auch
Blut. Die Anwesenheit von Kindespech läßt immer darauf
schließen, daß der Blutlauf des Kindes einst gestört gewesen
ist. Beimengung von Blut zum Fruchtwasser findet sich
nur bei abgestorbenen Früchten.
7. Von dem Absterben des Kindes in der
Schwangerschaft.
S. 263.
Wenn eine Frucht während der Schwangerschaft abstirbt,
so kann die Ursache davon in dem mütterlichen Körper oder
in den Eiteilen gelegen sein. Alle schwer fieberhaften Er-
krankungen der Schwangern und eine nicht fieberhafte Krank-
heit, die Syphilis, können zum Absterben der Frucht führen.
Letztere kann durch Mißbildungen, Verknotung und Ver-
schlingung der Nabelschnur, Erkrankung der Eihäute, Ab-
lösung des Mutterkuchens das Absterben des Kindes bewirken.
Eine tote Frucht wird in der Regel bald von der
Gebärmutter ausgestoßen. Wird sie ausnahmsweise nach
dem Absterben noch in der Gebärmutter eine Zeit lang zu-
rückgehalten, so erfährt sie in derselben eine Erweichung.
Das Fruchtwasser dringt dann in die Oberhaut, löst
die oberen Schichten derselben ab, treibt den Leib auf,
dringt in das Gehirn, macht die Nähte und die Kopfknochen