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locker und durchtränkt die Nabelschnur, welche eine braun-
rote Farbe annimmt. Solche erweichte Früchte werden bei
der Geburt wegen ihrer Nachgiebigkeit leicht ausgestoßen.
Wird die abgestorbene Frucht noch längere Zeit in
der Gebärmutter zurückgehalten, so pflegt sie einzuschrumpfen,
indem dann das Fruchtwasser eintrocknet. So ist es z. B.
der Fall, wenn eine Zwillingsfrucht während der Schwanger-
schaft abstirbt und nun in der Gebärmutter bis zur Aus-
stoßung des reifen Zwillingsbruders zurückgehalten wurde.
Niemals geht in der Gebärmutter eine abgestorbene
Frucht in Fäulnis über, so lange die Eihäute noch
unzerrissen sind. Erst wenn nach dem Blasensprung die
dußere Luft hinzutritt, kann rasch eine faulige Zersetzung
eintreten.
§. 264.
Eine Schwangere, bei der die Frucht abgestorben ist,
merkt in der Regel bald Veränderungen in ihrem Befinden.
Sie spürt nicht mehr die Zeichen, welche den Eintritt der
Schwangerschaft begleiteten, sie fühlt, falls sie sich in der
zweiten Hälfte der Schwangerschaft befindet, keine Kindes-
bewegungen mehr, sie merkt keine Zunahme des Leibes und
der Brüste mehr und hat das Gefühl von Schwere und
Kälte im Leibe. Namentlich wenn sie sich von einer Seite
auf die andere hinüberlegt, scheint es ihr, als ob ein schwerer
Körper hin= und herfiele.
Liegen solche Zeichen bei vorgeschrittener Schwanger-
schaft vor, so wird die Hebamme bei der Untersuchung bis-
weilen das Absterben der Frucht bestätigt finden.
Aeußerlich fühlt die Gebärmutter sich dann weich an,
die Kindesteile treten nicht so prall und fest, wie sonst