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S. 274.
Für die Kreißende bringen solche Geburten bei platt
verengtem Becken viele Gefahren, und wenn die Verengerung
im geraden Durchmesser 4 Centimeter und darüber beträgt,
so wird die Geburt eines reifen Kindes selbst ganz unmöglich.
Ist die Verengerung geringer, so kann unter günstigen
Umständen ein lebendes Kind auf natürlichem Wege geboren
werden, aber eine stärkere Quetschung der weichen Geburts-
wege ist doch dabei unvermeidlich. Namentlich die an Scham-
suge und Vorberg liegenden Weichteile erfahren oft einen.
stärkeren Druck. Vorn kann die Harnblase so gegquetscht
werden, daß später eine Blasenscheidenfistel entsteht, hinten
kann das Scheidengewölbe oder die hintere Wand des Mutter-
halses gegen den Vorberg in gefährlicher Weise gedrückt
werden. Auch ist in Fällen von stärkerer Verengerung, wenn
die kräftigen Wehen das Kind nicht in das Becken hinein
zu treiben vermögen, eine Zerreißung der Gebärmutter zu
befürchten.
Das Kind kommt bei dem engen Becken mindestens
durch die Verzögerung der Austreibungsperiode in Gefahr.
Es leidet dann der Blutlauf in der wasserleeren Gebärmutter.
Außerdem werden ihm die häufig vorkommenden fehlerhaften
Lagen, bisweilen auch die Verletzungen, welche der Kopf am
Vorberg davongetragen, nachteilig.
§. 275.
Eine Schwangere mit engem Becken soll die Hebamme
mehrere Monate vor der Geburt an einen Arzt verweisen.
Vielleicht ist es diesem möglich, durch künstliche Einleitung
der Frühgeburt die Gefahren einer rechtzeitigen Niederkunft
abzuwenden.