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8. 296.
Die Hebamme soll bei all diesen Störungen
der Nachgeburtszeit einen Arzt hinzurufen. Ist da—
gegen Blutung vorhanden und der Arzt nicht alsbald zu
haben, so muß sie sich allein zu helfen wissen.
Zuerst soll sie feststellen, aus welchem Teil der Geburts-
wege die Blutung kommt, und wenn sie ermittelt hat, daß
die Quelle der Blutung in der Gebärmutter liegt, so hat
sie zu versuchen, diese zur festen Zusammenziehung zu bringen.
Sie sucht zu diesem Zweck äußerlich die Grenzen der
Gebärmutter herauszufinden, und wenn ihr das gelungen
ist und sie die Gebärmutter mit beiden Händen voll um—
faßt hat, so macht sie kreisförmige Reibungen auf den
Muttergrund.
Meist wird dann unter ihren Händen der Muttergrund
erhärten und sobald die Hebamme das fühlt, unterstützt sie
die Zusammenziehung der Gebärmutter, indem sie diese zu-
sammendrückt. In der Regel wird dabei der Inhalt der
Gebärmutterhöhle, die Nachgeburt oder Blutklumpen heraus-
gedrückt und damit die Gebärmutter verkleinert werden oder,
wenn das nicht gleich gelang, so wird es vielleicht bei der
zweiten oder dritten Nachgeburtswehe erreicht. Solange
die Hebamme von diesen äußerlichen Handgriffen Erfolg
merkt, hat sie sich lediglich auf diese zu beschränken und im
übrigen die Ankunft des Arztes abzuwarten.
Gelingt es aber nicht, durch äußere Handgriffe die
schlaffe Gebärmutter zur Zusammenziehung zu bringen und
ist die Blutung derart, daß die Hebamme den Arzt nicht
abwarten kann, so mußf sie innerlich eingehen und die Gebär-
mutterhöhle ausleeren, damit dann die Wand derselben sich
zusammenschließen kann.