Full text: Preussisches Hebammen-Lehrbuch.

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8. 297. 
In ähnlicher Weise hat die Hebamme zu verfahren, 
wenn es sich um eine Ansammlung von Blutklumpen in 
der Gebärmutterhöhle handelt, welche die Zusammenziehung 
hinderte und durch äußern Druck nicht beseitigt werden konnte. 
Auch dann bleibt, wenn alle andern Mittel erschöpft 
sind, nichts Anderes übrig, als — immer nach vorgängiger 
Reinigung mit Karbolwasser — mit der Hand einzugehen 
und die Gebärmutterhöhle auszuräumen. 
8. 298. 
Ist die Gebärmutter entleert, fo hat die Hebamme 
für ihre dauernde Zusammenziehung zu sorgen. Das kann 
sie bewirken wiederum durch äußerliches Reiben, durch festes 
Binden oder Beschweren des Leibes und sodann durch Aus- 
spülen der Scheide mit eiskaltem oder mit (500° Celsius.) 
heißem Wasser, welches womöglich vorher durchgekocht sein soll. 
Niemals dagegen darf die Hebamme nach solchen Gebär- 
mutterblutungen bei rechtzeitigen Geburten die Scheide aus- 
stopfen. Thäte sie das, so würde eine innere Blutung die 
Folge sein. 
F. 299. 
Um nach Stillung der Blutung durch äußern Druck 
auf die Zusammenziehung der Gebärmutter einzuwirken, 
dient ein festes Binden des Leibes mit stramm angezogenem 
Handtuch, vor Allem aber das Auflegen eines Sandsackes. 
Die Hebamme nehme dazu ein mittelgroßes Tuch, 
fülle dasselbe mit 8—10 Pfund kaltem Sand, knete diesen 
mit kaltem Wasser oder in Winterszeit mit Schnee durch 
und schlage die Enden so zusammen, daß der Sand nicht
	        
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