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8. 297.
In ähnlicher Weise hat die Hebamme zu verfahren,
wenn es sich um eine Ansammlung von Blutklumpen in
der Gebärmutterhöhle handelt, welche die Zusammenziehung
hinderte und durch äußern Druck nicht beseitigt werden konnte.
Auch dann bleibt, wenn alle andern Mittel erschöpft
sind, nichts Anderes übrig, als — immer nach vorgängiger
Reinigung mit Karbolwasser — mit der Hand einzugehen
und die Gebärmutterhöhle auszuräumen.
8. 298.
Ist die Gebärmutter entleert, fo hat die Hebamme
für ihre dauernde Zusammenziehung zu sorgen. Das kann
sie bewirken wiederum durch äußerliches Reiben, durch festes
Binden oder Beschweren des Leibes und sodann durch Aus-
spülen der Scheide mit eiskaltem oder mit (500° Celsius.)
heißem Wasser, welches womöglich vorher durchgekocht sein soll.
Niemals dagegen darf die Hebamme nach solchen Gebär-
mutterblutungen bei rechtzeitigen Geburten die Scheide aus-
stopfen. Thäte sie das, so würde eine innere Blutung die
Folge sein.
F. 299.
Um nach Stillung der Blutung durch äußern Druck
auf die Zusammenziehung der Gebärmutter einzuwirken,
dient ein festes Binden des Leibes mit stramm angezogenem
Handtuch, vor Allem aber das Auflegen eines Sandsackes.
Die Hebamme nehme dazu ein mittelgroßes Tuch,
fülle dasselbe mit 8—10 Pfund kaltem Sand, knete diesen
mit kaltem Wasser oder in Winterszeit mit Schnee durch
und schlage die Enden so zusammen, daß der Sand nicht