Full text: Preussisches Hebammen-Lehrbuch.

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Schanker, Tripper, Unterleibs- oder Flecktyphus, Cholera oder 
Ruhr leiden. 
Hat die Hebamme aber mit ihren Händen oder Gerät— 
schaften die Geschlechtsteile einer Wöchnerin oder einen mit 
Wochenfluß verunreinigten Gegenstand berührt, so soll sie 
jedesmal sofort sich selbst in derselben Weise, wie sie es vor 
der ersten Untersuchung einer Kreißenden zu thun hat (8 111) 
und zwar unter Anwendung der Hand- und Waschbürste, die 
Gerätschaften aber eine Stunde hindurch wie bei der Geburt 
reinigen und desinficieren. 
War der Wochenfluß übelriechend, faulig oder eiterig 
oder hat die Berührung mit einem Gegenstande dieser Beschaf- 
fenheit stattgehabt, oder litt die Person, welche die Hebamme 
mit ihren Händen oder Gerätschaften berührte, an einer der 
vorbezeichneten Krankheiten, so soll die Hebamme die Reinigung, 
wie eben angegeben, ausführen und ihre Hände und Arme 
schließlich mindestens 5 Minuten lang mit der Karbolver- 
dünnung sorgfältig waschen, die benutzten Gerätschaften aber 
vor dem Einlegen in die Karbolverdünnung eine Stunde 
lang auskochen. 
Hat sich die Hebamme in der Wohnung einer Person 
befunden, welche an einer der nachgenannten oder an einer 
als solche verdächtigen Krankheit leidet, nämlich an Kind- 
bett-, Faul= oder Eiterfieber, Gebärmutter= oder Unterleibs- 
entzündung, Rose, Diphtherie, Scharlach, Pocken, Fleck- 
typhus oder Ruhr, so darf sie eine Schwangere oder Kreißende 
nicht untersuchen oder auch nur besuchen, bevor sie nicht 
die Kleider gewechselt und sich, wie angegeben, gereinigt 
und desinficiert hat. 
Befindet sich eine der vorbezeichneten Kranken oder 
verdächtigen Personen in der Wohnung der Hebamme oder
	        
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