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Soll erreicht werden, daß die eingegossene Flüssigiel
länger im Darm zurückgehalten wird, so nehme man um
wenig Flüssigkeit, handelt es sich um Beseitigung einer
länger dauernden Verstopfung, so wird mehr zu nehmer
und namentlich der Zusatz von Oel zu verstärken sein.
Irgend welche anderweite Zusätze zu der Klohftte-
flüssigkeit außer den angegebenen verwende die Hebamme
nur auf ärztliche Verordnung.
Kinder, denen ein Klystier gegeben werden soll, legt mor
in Bauchlage auf den Schoß. Das Afterrohr wird nur 2 Centi=
meter weit eingeführt und die Spülkanne nur wenig erhoben.
Nach geschehener Benutzung reinige die Hebamme jedes-
mal gründlich die Spülkanne, Schlauch und Afterrohr.
3. Die Ausspülung der Geburtsteile.
S. 332.
Ausspülungen der Geburtsteile hat die Hebamme nur
auf besondere Verordnung des Arztes oder in den durch
das Lehrbuch vorgesehenen Fällen vorzunehmen.
Die Ausspülungen werden zu einem doppelten Zweck,
entweder zur Reinigung der Geburtsteile oder zur Stillung
von Blutungen gemacht. In allen Fällen hat die Hebamme
anstatt bloßen Wassers, Karbolverdünnung für die Aus-
spülungen anzuwenden. In der Spülkanne darf sie die
Karbolverdünnung aber niemals mischen, weil sich das
Karbol dort leicht ungleichmäßig verteilt, sondern sie muß in
einem andern Gefäß das Karbolwasser unter gründlichem Um-
rühren herrichten und dann erst in die Spülkanne eingießen.
Macht die Hebamme reinigende Ausspülungegm, so hat sie
warmes Wasser von 35—36 Grad Celsius dazu zu nehmen.