Full text: Preussisches Hebammen-Lehrbuch.

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Zurücklegung einer bestimmten Dienstzeit in der 
selben Bezirk eine laufende Unterstützung; 
5. unentgeltliche Beschaffung der erforderlichen Instro 
mente, Geräte, Bücher und Desinfectionsminel 
6. die Gewährung angemessener Tagegelder und Rellie 
kosten für die regelmäßigen Nachprüsungen, falle 
die Entfernung des Wohnsitzes der Hebanime vom 
Prüfungsorte über zwei Kilometer beträgt. 
Dagegen übernimmt die Hebamme die Verpflichtungo, 
die Entbindung zahlungsunfähiger Personen ihres Bezirks 
sowie die erforderliche Pflege derselben und ihrer neugeborn# 
Kinder unentgeltlich zu besorgen.“) 
Die Verträge der Gemeinden und Gutsbezirke bedürfen 
der Bestätigung des Landrats (Amtshauptmanns, Oberamit 
manns). 
8. 9. 
Ist eine erledigte Stelle drei Monate nach eingetretener 
Vakanz nicht wieder vorschriftsmäßig besetzt, so ist die Bezirks- 
verwaltungsbehörde berechtigt, die Stelle unter den von ihr 
zu bestimmenden Bedingungen zu besetzen und die Auf- 
bringung und Verteilung der erforderlichen Kosten anzu- 
ordnen. 
S. 10. 
Hebammenbezirke, welche die Mittel zur Ausbildung, 
Besoldung oder Unterstützung einer Bezirkshebamme nach 
*) Anmerkung 3 Die unentgeltliche Dienstleistung ist nur von solchen 
Districtshebammen zu verlangen, welchen außer der Wohnung ein festes Ein- 
kommen beigelegt ist, und bezieht sich nur auf Personen, welche bereits der öffent- 
lichen Armenpflege anheimgefallen sind, oder welchen von der zuständigen Be- 
hörde für den Specialfall das Armerrecht zuerkannt ist.
	        
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