Full text: Preussisches Hebammen-Lehrbuch.

— VI — 
Pflege zu beschränken, ein operatives Eingreifen dagegen, 
namentlich das Operiren innerhalb der Gebärmutterhöhle 
den Hebammen zu untersagen sei. 
Die durch Einberufung der außerordentlichen Mitglieder 
erweiterte Wissenschaftliche Deputation für das Medizinal- 
wesen, welcher die Kommissionsbeschlüsse zur Begutachtung 
vorgelegt wurden, teilte indessen diesen Standpunkt nicht, 
empfahl vielmehr, gegenüber der in mehreren Gegenden des 
Königreichs erwiesenermaßen fortbestehenden Schwierigkeit 
der Beschaffung ärztlicher Hülfe, den Hebammen ausnahms- 
weise das Eingehn in die Gebärmutter zur Vornahme der 
Wendung und zur Herausholung der Nachgeburt unter 
gewissen Bedingungen zu gestatten. 
Der Verfasser erhielt darauf den Auftrag, die Beschlüsse 
der wissenschaftlichen Deputation in dem neuen Lehrbuch 
zum Ausdruck zu bringen, im Uebrigen aber seinen Entwurf 
nach Maßgabe der Kommissionsbeschlüsse fertig zu stellen. 
Den preußischen Hebammen wird daher gleich wie 
früher ein operatives Eingreifen unter Umständen gestattet 
bleiben. Die Hebammen sollen sich aber in jedem einzelnen 
Falle der großen Verantwortung, welche sie mit solchem 
selbständigen Eingreifen übernehmen, bewußt bleiben und nie- 
mals versäumen, zur rechten Zeit den Arzt herbeizurufen.
	        
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