36 Gustav Schmoller.
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dürfen. So bleibt Bismarck doch zuletzt auch moralisch für das Gesetz
verantwortlich, wie er es rechtlich als Reichskanzler war.
Ausschließlich aber trifft ihn die Verantwortung in Bezug auf die
Nichtverlängerung, resp. Nichtersetzung durch gemeinrechtliche Bestimmungen
(1889/90). Es ist das der dunkelste Punkt in seiner Socialpolitik.
Man konnte eine Verlängerung des Gesetzes über 1890 hinaus
von der Reichstagsmajorität haben, wenn man den unglücklichen, wenig
nützenden, viel Unheil stiftenden Ausweisungsparagraphen fallen ließ.
Da die Majorität diesen Paragraphen definitiv ablehnte, ließ Bismarck
die ganze Vorlage daran scheitern. Das konnte man, wenn man optimistisch
auf ein Auskommen mit der Socialdemokratie auf dem Boden
unseres gemeinen liberalen Preß-, Versammlungs-, Vereinsrechts hoffte.
Der Standpunkt ließ sich verteidigen; ich würde immer gesagt haben:
Lassen wir das Gesetz von 1878 fallen, aber fordern wir als Preis
dafür einige nötige Verschärfungen auf dem Boden des gemeinen Rechts,
um der extremen staatsfeindlichen Agitation entgegenzutreten. Bismarck
stand aber keineswegs auf diesem optimistischen Standpunkt, sondern er
ging von der Annahme aus, daß die Aufhebung des Gesetzes rasch zu
einer revolutionären Erhebung der Socialdemokratie führen, daß diese
mit den Waffen niedergeschlagen und dann die große Masse der Philister
ängstlich nach einem strengeren Gesey als dem von 1878 rufen,
der Reichstag, es leicht bewilligen werde. Dabei war nicht nur die
Socialdemokratie thatsächlich, wie man fah, falsch beurteilt, sondern
wohl auch gewisse Faktoren der Regierung. Und wenn es zum Straßenkampf
und dann zu einer Reaktion gekommen wäre, so würde das das
größte Unglück für unser Vaterland bedeutet, die socialen Klassen in
ihrem Haß gegeneinander noch mehr vergistet haben. Es wäre der Anfang
von weiteren, noch brutaleren Kämpfen, die größte Schädigung
für unsere sociale und wirtschaftliche Entwickelung gewesen 1).
1) Mein Urteil über den Anteil Bismarcks an der Nichterneuerung
des Socialistengeseyes, das ich andeutungsweise schon in meinem Jahrbuch
1890 S. 699 und in meinem Buche „Zur Social= und Gewerbepolitik der
Gegenwart" (1890) S. 468 gemacht hatte, sand mancherlei heftigen Widerspruch,
aber auch beachtenswerte Bestätigung. Ich kann nur versichern, daß ich auf zwei
verschiedenen Wegen, die in die direkteste und vertrauteste Umgebung Bismarcks
reichen, ganz zuverlässig unterrichtet zu sein glaube. Was in der Tagespresse dagegen
vorgebracht wurde, stammt erstens von Leulen, denen politische Zwecke so
sehr am Herzen liegen, daß ihnen die Konstatierung einer komplizierten historischen
Wahrheit deim besten Willen nicht ganz leicht wird. Und zweitens widerfpricht
es meiner Behauptung dann nicht, wenn man annimmt, Bismarck habe stets verschiedene
Eisen im Feuer gehabt, gegen verschiedene Personen über dieselbe Sache