Metadata : Zu Bismarcks Gedächtnis.

36  Gustav  Schmoller.

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dürfen.  So  bleibt  Bismarck  doch  zuletzt  auch  moralisch  für  das  Gesetz
verantwortlich,  wie  er  es  rechtlich  als  Reichskanzler  war.

Ausschließlich  aber  trifft  ihn  die  Verantwortung  in  Bezug  auf  die
Nichtverlängerung,  resp.  Nichtersetzung  durch  gemeinrechtliche  Bestimmungen
  (1889/90).  Es  ist  das  der  dunkelste  Punkt  in  seiner  Socialpolitik.
  Man  konnte  eine  Verlängerung  des  Gesetzes  über  1890  hinaus
von  der  Reichstagsmajorität  haben,  wenn  man  den  unglücklichen,  wenig
nützenden,  viel  Unheil  stiftenden  Ausweisungsparagraphen  fallen  ließ.
Da  die  Majorität  diesen  Paragraphen  definitiv  ablehnte,  ließ  Bismarck
die  ganze  Vorlage  daran  scheitern.  Das  konnte  man,  wenn  man  optimistisch
  auf  ein  Auskommen  mit  der  Socialdemokratie  auf  dem  Boden
unseres  gemeinen  liberalen  Preß-,  Versammlungs-,  Vereinsrechts  hoffte.
Der  Standpunkt  ließ  sich  verteidigen;  ich  würde  immer  gesagt  haben:
Lassen  wir  das  Gesetz  von  1878  fallen,  aber  fordern  wir  als  Preis
dafür  einige  nötige  Verschärfungen  auf  dem  Boden  des  gemeinen  Rechts,
um  der  extremen  staatsfeindlichen  Agitation  entgegenzutreten.  Bismarck
stand  aber  keineswegs  auf  diesem  optimistischen  Standpunkt,  sondern  er
ging  von  der  Annahme  aus,  daß  die  Aufhebung  des  Gesetzes  rasch  zu
einer  revolutionären  Erhebung  der  Socialdemokratie  führen,  daß  diese
mit  den  Waffen  niedergeschlagen  und  dann  die  große  Masse  der  Philister
  ängstlich  nach  einem  strengeren  Gesey  als  dem  von  1878  rufen,
der  Reichstag,  es  leicht  bewilligen  werde.  Dabei  war  nicht  nur  die
Socialdemokratie  thatsächlich,  wie  man  fah,  falsch  beurteilt,  sondern
wohl  auch  gewisse  Faktoren  der  Regierung.  Und  wenn  es  zum  Straßenkampf
  und  dann  zu  einer  Reaktion  gekommen  wäre,  so  würde  das  das
größte  Unglück  für  unser  Vaterland  bedeutet,  die  socialen  Klassen  in
ihrem  Haß  gegeneinander  noch  mehr  vergistet  haben.  Es  wäre  der  Anfang
  von  weiteren,  noch  brutaleren  Kämpfen,  die  größte  Schädigung
für  unsere  sociale  und  wirtschaftliche  Entwickelung  gewesen  1).

1)  Mein  Urteil  über  den  Anteil  Bismarcks  an  der  Nichterneuerung
des  Socialistengeseyes,  das  ich  andeutungsweise  schon  in  meinem  Jahrbuch
1890  S.  699  und  in  meinem  Buche  „Zur  Social=  und  Gewerbepolitik  der
Gegenwart"  (1890)  S.  468  gemacht  hatte,  sand  mancherlei  heftigen  Widerspruch,
aber  auch  beachtenswerte  Bestätigung.  Ich  kann  nur  versichern,  daß  ich  auf  zwei
verschiedenen  Wegen,  die  in  die  direkteste  und  vertrauteste  Umgebung  Bismarcks
reichen,  ganz  zuverlässig  unterrichtet  zu  sein  glaube.  Was  in  der  Tagespresse  dagegen
  vorgebracht  wurde,  stammt  erstens  von  Leulen,  denen  politische  Zwecke  so
sehr  am  Herzen  liegen,  daß  ihnen  die  Konstatierung  einer  komplizierten  historischen
Wahrheit  deim  besten  Willen  nicht  ganz  leicht  wird.  Und  zweitens  widerfpricht
es  meiner  Behauptung  dann  nicht,  wenn  man  annimmt,  Bismarck  habe  stets  verschiedene
  Eisen  im  Feuer  gehabt,  gegen  verschiedene  Personen  über  dieselbe  Sache