Metadata : Bismarck Die gesammelten Werke. Band 5. (5)

218  Mitteilung  an  Bund  über  Einberufung  der  Stände  in  Schleswig-Holstein?

hervorgerufen.  In  einem  Erlaß  an  den  Geschäftsträger  in  München  von  Krause  vom  21.  Juni
lehnte  Bismarck  eine  Mitwirkung  des  Bundes  bei  der  Berufung  der  Stände  nochmals  ab,
worauf  der  bayrische  Ministerprasident  am  27.  Juni  gegen  den  preußischen  Geschäftsträger
den  Wunsch  aussprach,  daß  wenigstens  eine  Anzeige  von  den  Absichten  der  beiden  deutschen
Mächte  beim  Bunde  erfolgen  möge.

Karlsbad,  den  3.  Juli  1865.

Ew.  pp.  haben  in  dem  gefälligen  Bericht  Nr.  7.  vom  27.  v.  M.  des  wiederholt  von  dem
Königlich  Bayrischen  Minister  ausgesprochenen  Wunsches  erwähnt,  daß  von  seiten  Preußens
und  Österreichs  eine  Mitteilung  an  den  Bund  über  die  Zusammenberufung  der  schleswigholsteinschen
  Landesvertretung  gelangen  möge,  wobei  nach  seiner  Bemerkung  eine  einfache
Anzeige  genügen  werde.  Ich  ersuche  Ew.  pp.,  dem  Freiherrn  von  der  Pfordten  zu  sagen,
daß,  wenn  wir  auch  in  der  Depesche  vom  21.  v.  M.  eine  Mitwirkung  des  Bundes  hätten  ablehnen
  müssen,  wir  doch  gegen  eine  Mitteilung  an  denselben  an  und  für  sich  kein  Bedenken
haben  würden,  und  daß  mir  dieselbe  nur  im  gegenwärtigen  Augenblick  noch  verfrüht  und
nicht  motiviert  erscheine.  Es  würde  mir  natürlicher  erscheinen,  diese  Mitteilung  einem
späteren  Zeitpunkte  vorzubehalten,  wenn  sich  die  Stellung,  welche  die  Sonderlandtage  zu  dem
Vorschlag  einer  gemeinschaftlichen  Landesvertretung  einnehmen  werden,  übersehen  läßt.
Wenn  der  Königlich  Bayrische  Herr  Minister  bemerkt,  daß  eine  vorläufige  Mitteilung  es
der  Bundesversammlung  erleichtern  würde,  sich  zu  vertagen  und  alles  weitere  bis  nach  den
Ferien  zu  verschieben,  so  erkenne  ich  darin  gern  den  Wunsch,  einem  vielleicht  von  anderer
Seite  kommenden  Drängen  entgegenzutreten  und  unzeitige  Schritte  in  Frankfurt  zu  verhüten,
  wodurch  die  Verständigung  erschwert  werden  könnte;  es  scheint  mir  aber,  daß  ein
gleiches  Motiv  auch  für  die  Bundesversammlung  und  die  deutschen  Regierungen  in  dem  Umstande
  gefunden  werden  kann,  daß  die  Vorbereitungen,  welche  bei  der  Notwendigkeit,  die
gesetzlichen  Bestimmungen  einzuhalten,  eine  Dauer  von  mehreren  Wochen  in  Anspruch
nehmen  werden,  vor  dem  Wiederzusammentritt  der  Bundesversammlung  nicht  beendet  sein
können.  Die  Regierungen  selbst  sind,  wie  ich  annehmen  darf,  von  den  Absichten  Preußens
und  Österreichs  hinlänglich  unterrichtet.  Uns  fehlt  zu  einer  Mitteilung  an  den  Bund  gegenwärtig
  ein  geeigneter  Anknüpfungspunkt,  aber  wir  würden  keinen  Anstand  nehmen,  einer
einfachen  uns  am  Bunde  gestellten  Anfrage,  wenn  dieselbe  keine  prinzipielle  Forderung  und
kein  Drängen  für  die  beiden  Mächte  enthielte,  mit  einer  Auskunftserteilung  über  die  augenblickliche
  Sachlage  bereitwillig  entgegenzukommen.

In  diesem  Sinne  ersuche  ich  Ew.  pp.,  sich  mündlich  gegen  Herrn  von  der  Pfordten  zu
äußern.

*129.  Erlaß  an  den  Gesandten  in  Wien  Freiherrn  von  Werther.

[Konzept  von  der  Hand  des  Vortragenden  Rats  Abeken.]¹

Am  24.  Juni  hatte  Freiherr  von  Werther  ein  ihm  von  dem  Grafen  Mensdorff  übergebenes
  österreichisches  Memorandum  übersandt,  das  eine  Rückäußerung  auf  die  Bismarckschen
Darlegungen  vom  16.  (siehe  Nr.  120)  vorstellte.  Es  trat  in  dem  Memorandum  wohl  von  neuem
Neigung  zu  Tage,  den  Kreis  der  österreichischen  Konzessionen,  etwa  in  der  Frage  eines  preußischen
  Garnisonrechts  in  Rendsburg  bzw.  Sonderburg  zu  erweitern.  Aber  für  den  Fall  einer
preußischen  Gebietserwerbung  über  den  Kieler  Hafen  hinaus  hielt  Österreich  den  Anspruch  einer
entsprechenden  eigenen  Gebietserweiterung  aufrecht.  Im  übrigen  lehnte  Graf  Mensdorff  nach
wie  vor  ab,  den  Herzogtümern  „eine  Reihe  von  Staatsservituten  und  Souveränitätsentäußerungen
ohne  Rücksicht  auf  das  notwendige  Maß  von  Selbständigkeit,  und  im  Widerspruch  zu  den

1  Das  Konzept  trägt  den  Vermerk  von  Bismarcks  Hand:  „Von  S[eine]r  M[ajestät]  genehmigt.  3.  7.  65.“