218 Mitteilung an Bund über Einberufung der Stände in Schleswig-Holstein?
hervorgerufen. In einem Erlaß an den Geschäftsträger in München von Krause vom 21. Juni
lehnte Bismarck eine Mitwirkung des Bundes bei der Berufung der Stände nochmals ab,
worauf der bayrische Ministerprasident am 27. Juni gegen den preußischen Geschäftsträger
den Wunsch aussprach, daß wenigstens eine Anzeige von den Absichten der beiden deutschen
Mächte beim Bunde erfolgen möge.
Karlsbad, den 3. Juli 1865.
Ew. pp. haben in dem gefälligen Bericht Nr. 7. vom 27. v. M. des wiederholt von dem
Königlich Bayrischen Minister ausgesprochenen Wunsches erwähnt, daß von seiten Preußens
und Österreichs eine Mitteilung an den Bund über die Zusammenberufung der schleswigholsteinschen
Landesvertretung gelangen möge, wobei nach seiner Bemerkung eine einfache
Anzeige genügen werde. Ich ersuche Ew. pp., dem Freiherrn von der Pfordten zu sagen,
daß, wenn wir auch in der Depesche vom 21. v. M. eine Mitwirkung des Bundes hätten ablehnen
müssen, wir doch gegen eine Mitteilung an denselben an und für sich kein Bedenken
haben würden, und daß mir dieselbe nur im gegenwärtigen Augenblick noch verfrüht und
nicht motiviert erscheine. Es würde mir natürlicher erscheinen, diese Mitteilung einem
späteren Zeitpunkte vorzubehalten, wenn sich die Stellung, welche die Sonderlandtage zu dem
Vorschlag einer gemeinschaftlichen Landesvertretung einnehmen werden, übersehen läßt.
Wenn der Königlich Bayrische Herr Minister bemerkt, daß eine vorläufige Mitteilung es
der Bundesversammlung erleichtern würde, sich zu vertagen und alles weitere bis nach den
Ferien zu verschieben, so erkenne ich darin gern den Wunsch, einem vielleicht von anderer
Seite kommenden Drängen entgegenzutreten und unzeitige Schritte in Frankfurt zu verhüten,
wodurch die Verständigung erschwert werden könnte; es scheint mir aber, daß ein
gleiches Motiv auch für die Bundesversammlung und die deutschen Regierungen in dem Umstande
gefunden werden kann, daß die Vorbereitungen, welche bei der Notwendigkeit, die
gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, eine Dauer von mehreren Wochen in Anspruch
nehmen werden, vor dem Wiederzusammentritt der Bundesversammlung nicht beendet sein
können. Die Regierungen selbst sind, wie ich annehmen darf, von den Absichten Preußens
und Österreichs hinlänglich unterrichtet. Uns fehlt zu einer Mitteilung an den Bund gegenwärtig
ein geeigneter Anknüpfungspunkt, aber wir würden keinen Anstand nehmen, einer
einfachen uns am Bunde gestellten Anfrage, wenn dieselbe keine prinzipielle Forderung und
kein Drängen für die beiden Mächte enthielte, mit einer Auskunftserteilung über die augenblickliche
Sachlage bereitwillig entgegenzukommen.
In diesem Sinne ersuche ich Ew. pp., sich mündlich gegen Herrn von der Pfordten zu
äußern.
*129. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther.
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.]¹
Am 24. Juni hatte Freiherr von Werther ein ihm von dem Grafen Mensdorff übergebenes
österreichisches Memorandum übersandt, das eine Rückäußerung auf die Bismarckschen
Darlegungen vom 16. (siehe Nr. 120) vorstellte. Es trat in dem Memorandum wohl von neuem
Neigung zu Tage, den Kreis der österreichischen Konzessionen, etwa in der Frage eines preußischen
Garnisonrechts in Rendsburg bzw. Sonderburg zu erweitern. Aber für den Fall einer
preußischen Gebietserwerbung über den Kieler Hafen hinaus hielt Österreich den Anspruch einer
entsprechenden eigenen Gebietserweiterung aufrecht. Im übrigen lehnte Graf Mensdorff nach
wie vor ab, den Herzogtümern „eine Reihe von Staatsservituten und Souveränitätsentäußerungen
ohne Rücksicht auf das notwendige Maß von Selbständigkeit, und im Widerspruch zu den
1 Das Konzept trägt den Vermerk von Bismarcks Hand: „Von S[eine]r M[ajestät] genehmigt. 3. 7. 65.“