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losgelöstes Titelwesen entwickelt. Dies geschah entweder, indem
man die früheren Titel von Zentralbehörden, die zu Provinzialbehörden
herabgedrückt waren, beibehielt (Geheime Räte und daher
der Gegensatz der Wirklichen Geheimen Räte), oder indem man
Titel untergegangener Amter weiter verlieh (Kommerzienrat, Kommissionsrat).
Geschichtliche Entwicklung, da es sich um die Titel früher
landesherrlicher Amter handelt, wie positives Recht ergeben, daß
das Recht zur Titelverleihung nur dem Monarchen zustehen kann.
Selbstverwaltungsbehörden haben ein Recht der Titelverleihung
nur ausnahmsweise, soweit es ihnen gesetzlich beigelegt ist (Stadtältester).
Außerdem kann der Monarch sein Recht der Titelverleihung
delegieren (Professortitel an den Kultusminister, Magistratsrat
an den Berliner Magistrat).
Der bloße Titel kann Beamten wie nicht Beamten beigelegt
werden. Erfolgt die Beilegung eines höheren Titels regelmäßig
an einen bestimmten Prozentsatz von Beamten einer gewissen Kategorie
nach einer längeren Dienstzeit, so daß der Titel gewissermaßen
ersitzungsfähig ist, falls der Beamte sich nichts hat zuschulden
kommen lassen, so spricht man von einem Charakter
(Amts= und Landgerichtsräte, Gymnasialprofessoren). Wird dagegen
der Titel Beamten oder Nichtbeamten ohne Rücksicht auf
ein Amt beigelegt, so ist er Prädikat (Professortitel).
J) Sonstige Auszeichnungen. Hierher gehört namentlich die
Verleihung des Adels, die schon anderweit erörtert ist (§ 15),
aber auch die sonst dem Monarchen vorbehaltene Verleihung von
gewissen Würden (Kammerherr, Evangelischer Domherr).
d) Ordensberleihung. Der Ursprung der Orden liegt in
den religiösen Mönchs= und Nonnenorden der katholischen Kirche.
Nach ihrem Vorbilde bildeten sich während der Kreuzzüge auch
Ritterorden zum Kampfe um das heilige Land. Alle diese Orden
hatten rein genossenschaftlichen Charakter zur Erreichung gewisser
Zwecke und standen nur mit der Kirche, aber nicht mit der Staatsgewalt
in Verbindung.
Auch auf der iberischen Halbinsel hatten sich zum Kampfe
gegen die Ungläubigen Ritterorden gebildet. Diese wurden gegen