Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1902. (79)

234

Unsere  Ministerien  der  Justiz  und  des  Innern  sind  mit  der  Vollziehung  gegenwärtiger
  Verordnung  beauftragt.
Gegeben  Schloß  Friedrichshafen,  den  1.  Juli  1902.
Wilheln.
Breitling.  Pischek.  Zeyer.  von  Soden.  Weizsäcker.

Hekanntmachung  der  Ministerien  des  Junern  und  des  fKriegewesens,
betreffend  das  Gesammtverzeichuiß  der  zur  Ausktellung  von  Zeugnissen  über  die  wisseaschaftliche
tgesähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdirust  derechtigten  Lehranstalten.
Vom  26.  Juni  1902.

Nachstehend  wird  die  von  dem  Reichskanzler  in  dem  Anhang  zu  der  No.  26  des
Central-Blatts  für  das  Deutsche  Reich  von  1902erlassene  Bekanntmachungvom  12.  Juni  1902,
betreffend  das  Gesammtverzeichniß  der  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die  wissenschaftliche
  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigten  Lehranstalten,
zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht.

Stuttgart,  den  26.  Juni  1902.

Für  den  Minister:
Pischek.  Frhr.  von  Mittnacht.