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Unsere Ministerien der Justiz und des Innern sind mit der Vollziehung gegenwärtiger
Verordnung beauftragt.
Gegeben Schloß Friedrichshafen, den 1. Juli 1902.
Wilheln.
Breitling. Pischek. Zeyer. von Soden. Weizsäcker.
Hekanntmachung der Ministerien des Junern und des fKriegewesens,
betreffend das Gesammtverzeichuiß der zur Ausktellung von Zeugnissen über die wisseaschaftliche
tgesähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdirust derechtigten Lehranstalten.
Vom 26. Juni 1902.
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in dem Anhang zu der No. 26 des
Central-Blatts für das Deutsche Reich von 1902erlassene Bekanntmachungvom 12. Juni 1902,
betreffend das Gesammtverzeichniß der zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche
Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigten Lehranstalten,
zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Stuttgart, den 26. Juni 1902.
Für den Minister:
Pischek. Frhr. von Mittnacht.