Full text : Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst vom 5. Dezember 1916.

Gesetz  über  den

Vaterländischen  Hilfsdienst

vom  5.  Dezember  1916

nebst  allen  Ausführungsbestimmungen,  Erlassen
  der  Ministerien  und  anderer  Behörden.

Unter  Benuczung  der  Amtl.  Mitteilungen  des  Kriegsamts

für  den  praktischen  Gebrauch
ausführlich  erläutert  von

Rechtsanwalt  Max  Herrmann,

stellvertrekend.  Vorsitzenden  des  Versicherungsamts
  der  Stadt  Berlin.

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Mit  zahlreichen  Mustern  von  Verträgen
und  dergl.

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Berlin  1917
Industrieverlag  Spaeth  &  Linde.