II. Civilrecht. A. Gemeines Recht. 157
als Polizeibehörde; Zulässigkeit des Nechtswegs LVIII,
297. Exceptio 8 olii gegen den im Auftrage eines Anderen
Handelnden (qui jussu alicujus dejecit) E. XI, 284.
Nachbarrecht in einem Industrieorte; Einwirkung durch Erschütterung
E. VI, 98.
3) Eigenthum.
Eigenthum an öffentlichen Straßen LIII„ 161.
Miteigenthum oder Gemeindenutzungsrechte? Bereich der
thatsächlichen Feststellung LVII, 158. Eigenthumserwerb
durch Tradition generell gekanster Sachen E 43.
Eigenthumserwerb an Erpropriationsobjecten LI, 401.
Tradition als Erforderniß der Ersitzung LIX, 1993, 209.
Begriff des guten Glaubens bei Errsitzung LVI, 345.
Auffindung eines Schatzes durch mehrere Personen E. XIII,
401. Ausdreschen von Früchten keine Specification LV,
47. Rechtsverhältnisse und Ersatzansprüche bei Bauführung
auf fremdem Boden LI, 114. Begriff der Tccession
äifieation) E. XI, 145. Cession der rei vindicatio,
irkungen LVIII, 246. Haftung für Eigenthumsübergang
bei nachfolgender Protestation E. VIII, 152. Actio
negatorin wegen Beeinträchtigung des Grundeigenthums
durch erschütternden Lärm auf einem Nachbargrundstücke;
Bestimmtheit des Klagsantrags und Urtheilssatzes; Vollstreckung
LVIII, 90. Negatorienklage wegen Hinaustreten
des Viehs über den zum Triebe dienenden Raum E. VIII,
153. Negatorienklage auf Schadensersatz wegen über!
mäßigen durch den Eisenbahnbetrieb verursachten Lärme E.
„389. Zuführung von Rauch auf ein Grundstück E.
XII, 294. Civilrechtliche Klage wegen Verunreinigung
eines Privatflusses LIII, 161. Rechtsschutz gegen Schädigung
wegen Flußverunreinigung E. XII, 129. Voraussebungen
der actio Publiciana LIX, 193, 209. Rechtswirkungen
eines Eigenthumsvorbehaltes des Verkäufers LVIII, 157
4) Dienstbarkeiten.
Verpachtung des durch eine Personalservitut
begründeten Nutzungsrechtes LIII, 46. Recht auf
Benützung von Kirchenstühlen; Entschädigungsanspruch
LI, 540. Gemeindenutzungsrecht; Beweis des privatrechtlichen
Characters; Markgenosseuschaft LIX, 10.
Desgleichen Unvordenklichreit I.IX, 337. Charakter der
einzelnen Servitutverhältnisse; servitus ne luminibus
officiatur und altius non tollendi LX, 195. Verhältniß
der Grunddienstbarkeiten zu den Hypotheken; Behandlung
der Ersteren bei der Subhastation LI, 40. Inanspruchnahme
einer Wegservitut über den Eisenbahnkörper durch