110
dem concreten Inhalt dieser letzteren sichere und genaue Kenntniß
habe; nur dadurch könne erreicht werden, daß die aus den höheren
Unterrichtsanstalten hervorgehenden gebildeteren Schichten der
Nation den entgegengesetzten Zeitströmungen auf religiösem Gebiet
nicht haltungslos gegenüberstehen.
Diesen principiellen Standpunct theilte im wesentlichen auch
Hr. Reichensperger. Derselbe sprach sich dafür aus, daß die
wissenschaftliche Seite des Religionsunterrichts in den oberen Classen
noch mehr betont werden möchte als gegenwärtig zu geschehen
scheine, was zur Wirkung haben werde, daß die Cogfessior durch
die Beseitigung von obwaltenden Mißverständnissen einander mehr
genähert würden. Er empfahl, namentlich die Kirchengeschichte und
in derselben besonders die beiden Confessionen gemeinsame Geschichte
der- ersten Jahrhunderte, der heroischen Zeit der Kirchengeschichte, zu
iben. - -
Ein Ausscheiden des Religionsunterrichts aus dem Lehrplan
der Schule wurde auch darum für höchst bedenklich erklärt, weil
der Katechumenenunterricht den Religionsunterricht der Schule nicht
zu ersetzen vermöge (Jäger). Es wurde ferner hervorgehoben,
daß selbst der religiös indifferente Staat die Verpflichtung habe,
den Zwecken der Erziehung und den Bedürfnissen des Individuums
und der Religionsgemeinschaften durch Gewährung des Religionsunterrichts
in den Schulen gerecht zu werden, und diesen Unterricht
als einen obligatorischen hinstellen müsse; wobei nicht verkannt
wurde, daß außerordentliche Zustände auch Abweichungen zulassen,
ju nothwendig machen, und daß daher die Ministerial-Verfügung
vom 29. Febr. 1872, durch welche beim Nachweis eines
genügenden Ersatzes die Dispensation vom Religionsunterricht gestattet
werde, für gerechtfertigt gehalten werden müsse (Dillenburger).
Getzeilt waren die Ansichten darüber, welcher Umfang dem
Religionsunterricht in den höheren Lehranstalten zuzugestehen sei,
und wieviel Stunden ihm im Lehrplan angewiesen werden sollten.
Von der einen Seite (Techow) wurde die Ansetzung des Religionsunterrichts
mit je 2 Stunden wöchentlich durch alle Classen
hindurch für das richtige Maß gehalten. Von anderer Seite dagegen
hielt man eine Kürzung des Religivnsunterrichts in Ouinta
und Serta für nicht gerechtfertigt, so insbesondere hinfichtlich des
katholischen Religionsunterrichts (Dillenburger), da dieser nicht
etwa den kirchlichen Unterricht vorbereite, sondern bei der Parochial-Oualität
der Religionslehrer diesen mit in sich aufzunehmen habe.
Uebereinstimmend damit sprach sich Hr. Reichensperger
aus, welcher den Unterbau, wie überall so auch in Bezug auf den
Religionsunterricht fest begründethaben möchte; drei Stunden wöchentlich
sah er für die unteren Classen als das Minimum an, da man