Full text : Protokolle der im October 1873 im Königlich Preußischen Unterrichts-Ministerium über verschiedene Fragen des höheren Schulwesens abgehaltenen Conferenz.

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dem  concreten  Inhalt  dieser  letzteren  sichere  und  genaue  Kenntniß
habe;  nur  dadurch  könne  erreicht  werden,  daß  die  aus  den  höheren
Unterrichtsanstalten  hervorgehenden  gebildeteren  Schichten  der
Nation  den  entgegengesetzten  Zeitströmungen  auf  religiösem  Gebiet
nicht  haltungslos  gegenüberstehen.

Diesen  principiellen  Standpunct  theilte  im  wesentlichen  auch
Hr.  Reichensperger.  Derselbe  sprach  sich  dafür  aus,  daß  die
wissenschaftliche  Seite  des  Religionsunterrichts  in  den  oberen  Classen
noch  mehr  betont  werden  möchte  als  gegenwärtig  zu  geschehen
scheine,  was  zur  Wirkung  haben  werde,  daß  die  Cogfessior  durch
die  Beseitigung  von  obwaltenden  Mißverständnissen  einander  mehr
genähert  würden.  Er  empfahl,  namentlich  die  Kirchengeschichte  und
in  derselben  besonders  die  beiden  Confessionen  gemeinsame  Geschichte
der-  ersten  Jahrhunderte,  der  heroischen  Zeit  der  Kirchengeschichte,  zu

iben.  -  -

Ein  Ausscheiden  des  Religionsunterrichts  aus  dem  Lehrplan
der  Schule  wurde  auch  darum  für  höchst  bedenklich  erklärt,  weil
der  Katechumenenunterricht  den  Religionsunterricht  der  Schule  nicht
zu  ersetzen  vermöge  (Jäger).  Es  wurde  ferner  hervorgehoben,
daß  selbst  der  religiös  indifferente  Staat  die  Verpflichtung  habe,
den  Zwecken  der  Erziehung  und  den  Bedürfnissen  des  Individuums
und  der  Religionsgemeinschaften  durch  Gewährung  des  Religionsunterrichts
  in  den  Schulen  gerecht  zu  werden,  und  diesen  Unterricht
  als  einen  obligatorischen  hinstellen  müsse;  wobei  nicht  verkannt
  wurde,  daß  außerordentliche  Zustände  auch  Abweichungen  zulassen,
  ju  nothwendig  machen,  und  daß  daher  die  Ministerial-Verfügung
  vom  29.  Febr.  1872,  durch  welche  beim  Nachweis  eines
genügenden  Ersatzes  die  Dispensation  vom  Religionsunterricht  gestattet
  werde,  für  gerechtfertigt  gehalten  werden  müsse  (Dillenburger).


Getzeilt  waren  die  Ansichten  darüber,  welcher  Umfang  dem
Religionsunterricht  in  den  höheren  Lehranstalten  zuzugestehen  sei,
und  wieviel  Stunden  ihm  im  Lehrplan  angewiesen  werden  sollten.
Von  der  einen  Seite  (Techow)  wurde  die  Ansetzung  des  Religionsunterrichts
  mit  je  2  Stunden  wöchentlich  durch  alle  Classen
hindurch  für  das  richtige  Maß  gehalten.  Von  anderer  Seite  dagegen
  hielt  man  eine  Kürzung  des  Religivnsunterrichts  in  Ouinta
und  Serta  für  nicht  gerechtfertigt,  so  insbesondere  hinfichtlich  des
katholischen  Religionsunterrichts  (Dillenburger),  da  dieser  nicht
etwa  den  kirchlichen  Unterricht  vorbereite,  sondern  bei  der  Parochial-Oualität
  der  Religionslehrer  diesen  mit  in  sich  aufzunehmen  habe.

Uebereinstimmend  damit  sprach  sich  Hr.  Reichensperger
aus,  welcher  den  Unterbau,  wie  überall  so  auch  in  Bezug  auf  den
Religionsunterricht  fest  begründethaben  möchte;  drei  Stunden  wöchentlich
  sah  er  für  die  unteren  Classen  als  das  Minimum  an,  da  man