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würden sich über diese Alternative zu entscheiden haben; das Obligatorisch
gelte für alle Schüler; aber für diejenigen, welche für
ihren künftigen Beruf die dritte nicht in den eigentlichen Lehrplan
aufgenommene Sprache, also entweder das Lateinische oder das
Englische, kennen müßten, sei überall außerhalb des Lehrplans zur
Erlernung derselben Gelegenheit zu geben.
Für den zweijährigen Cusus der Prima, welche sich zur
Vollendung der Realschule über den 5 Classen der höh. Bürgerschule
aufbaue, könne sehr wohl ein Auseinandergehen nach zwei
Richtungen, eine mathematisch-naturwissenschaftliche und eine dem
Sprachstudium zugewandte, gestattet werden, während der Unterricht
im Deutschen, in der Geschichte und Geographie und in der Religion
beiden Abtheilungen gemeinsam bleibe.
Bei diesem 46 in seinen Grundzügen mitgetheilten Vorschlage
setze er voraus, daß, wenn der Ausfall der einen fremden Sprache
durch desto energischere Betreibung der beiden anderen gedeckt
werde, die den Real= und höh. Bürgerschulen zugestandenen Berechtigungen
nicht würden verkürzt werden.
s werde, wenn der Vorschlag zur Ausführung komme, nach
wie vor Real= und höh. Bürgerschulen mit und ohne Latein geben,
eine Verschiedenheit, die wie manche andere in der inneren Einrichtung
für dieses ganze Schulgebiet vollkommen zulässig erscheine,
und auch durch das Bedenken nicht verhindert werden dürfe, daß
dadurch der Uebergang von einer Real= oder höh. Bürgerschule
auf eine andere erschwert werden könne.
Der Referent sprach in diesem Zusammenhange auch die Ansicht
aus, daß die höh. Bürgerschule ohne Latein mit einem
7 jährizen Lehrcursus, der von den Schülern im Alter von
16 Jahren absolvirt sein könne, einstweilen einen Ersatz für die
Mittelschule bieten könne, welche allgemein als ein Bedürfniß
angesehen werde, und über die Herr Stadtschulrath Hofmann zu
Berlin eine sehr beachtenswerthe Denkschrift herausgegeben habe.
Jedenfalls sei in der gedachten höh. Bürgerschule das Recht auf
den einjähr. Militairdienst sichrer erreichbar: an entscheidender
Stelle habe man sich wenigstens bisher nicht entschließen können,
den ganz nach dem Hofmannschen Plan eingerichteten Mittelschulen
dasselbe werthvolle Recht in Aussicht zu stellen; wovon der Grund
wohl ebenso in der Beschränkunz des Lehrplans auf Eine fremde
Sprache wie darin liegen möge, daß die ganze Anstalt nur auf die
Zeit vom 9. bis zum 15. Lebensjahre berechnet sei. —
An das Ende der höh. Bürgerschule wollte der Referent überall
eine Abgangsprüfung gelegt sehen, deren Bestehen in den vollständigen
Realschulen zugleich die nothwendige Bedingung des Uebergangs
aus der Ober-Secunda in die Prima sein hausft.
Er hielt es ferner für unbedenklich (dies zugleich zur Beant-