Full text : Protokolle der im October 1873 im Königlich Preußischen Unterrichts-Ministerium über verschiedene Fragen des höheren Schulwesens abgehaltenen Conferenz.

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würden  sich  über  diese  Alternative  zu  entscheiden  haben;  das  Obligatorisch
  gelte  für  alle  Schüler;  aber  für  diejenigen,  welche  für
ihren  künftigen  Beruf  die  dritte  nicht  in  den  eigentlichen  Lehrplan
aufgenommene  Sprache,  also  entweder  das  Lateinische  oder  das
Englische,  kennen  müßten,  sei  überall  außerhalb  des  Lehrplans  zur
Erlernung  derselben  Gelegenheit  zu  geben.

Für  den  zweijährigen  Cusus  der  Prima,  welche  sich  zur
Vollendung  der  Realschule  über  den  5  Classen  der  höh.  Bürgerschule
  aufbaue,  könne  sehr  wohl  ein  Auseinandergehen  nach  zwei
Richtungen,  eine  mathematisch-naturwissenschaftliche  und  eine  dem
Sprachstudium  zugewandte,  gestattet  werden,  während  der  Unterricht
im  Deutschen,  in  der  Geschichte  und  Geographie  und  in  der  Religion
beiden  Abtheilungen  gemeinsam  bleibe.

Bei  diesem  46  in  seinen  Grundzügen  mitgetheilten  Vorschlage
setze  er  voraus,  daß,  wenn  der  Ausfall  der  einen  fremden  Sprache
durch  desto  energischere  Betreibung  der  beiden  anderen  gedeckt
werde,  die  den  Real=  und  höh.  Bürgerschulen  zugestandenen  Berechtigungen
  nicht  würden  verkürzt  werden.

s  werde,  wenn  der  Vorschlag  zur  Ausführung  komme,  nach
wie  vor  Real=  und  höh.  Bürgerschulen  mit  und  ohne  Latein  geben,
eine  Verschiedenheit,  die  wie  manche  andere  in  der  inneren  Einrichtung
  für  dieses  ganze  Schulgebiet  vollkommen  zulässig  erscheine,
und  auch  durch  das  Bedenken  nicht  verhindert  werden  dürfe,  daß
dadurch  der  Uebergang  von  einer  Real=  oder  höh.  Bürgerschule
auf  eine  andere  erschwert  werden  könne.

Der  Referent  sprach  in  diesem  Zusammenhange  auch  die  Ansicht
  aus,  daß  die  höh.  Bürgerschule  ohne  Latein  mit  einem
7  jährizen  Lehrcursus,  der  von  den  Schülern  im  Alter  von
16  Jahren  absolvirt  sein  könne,  einstweilen  einen  Ersatz  für  die
Mittelschule  bieten  könne,  welche  allgemein  als  ein  Bedürfniß
angesehen  werde,  und  über  die  Herr  Stadtschulrath  Hofmann  zu
Berlin  eine  sehr  beachtenswerthe  Denkschrift  herausgegeben  habe.
Jedenfalls  sei  in  der  gedachten  höh.  Bürgerschule  das  Recht  auf
den  einjähr.  Militairdienst  sichrer  erreichbar:  an  entscheidender
Stelle  habe  man  sich  wenigstens  bisher  nicht  entschließen  können,
den  ganz  nach  dem  Hofmannschen  Plan  eingerichteten  Mittelschulen
dasselbe  werthvolle  Recht  in  Aussicht  zu  stellen;  wovon  der  Grund
wohl  ebenso  in  der  Beschränkunz  des  Lehrplans  auf  Eine  fremde
Sprache  wie  darin  liegen  möge,  daß  die  ganze  Anstalt  nur  auf  die
Zeit  vom  9.  bis  zum  15.  Lebensjahre  berechnet  sei.  —

An  das  Ende  der  höh.  Bürgerschule  wollte  der  Referent  überall
eine  Abgangsprüfung  gelegt  sehen,  deren  Bestehen  in  den  vollständigen
  Realschulen  zugleich  die  nothwendige  Bedingung  des  Uebergangs
  aus  der  Ober-Secunda  in  die  Prima  sein  hausft.

Er  hielt  es  ferner  für  unbedenklich  (dies  zugleich  zur  Beant-