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Regierungs--Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 5. November 1853.
Inhalt.
Königliche Dekrete. K. Verordnung, betreffend die Abänderung des Vereins-Zolltarifs.
Bersügungen der Departemento. Bekanntmachung, die Auslegung des Art. 41 der allgemeinen deutschen
Wechselordnung betreffend. — Bekanntmachung, betreffend die Bestätigung des von dem K. Kammerherrn,
Freiherrn Friedrich von Weiler errichteten Familienstatuto.
I. Unmittelbare Königliche DOekrete.
Königliche Verordnung,
betreffend die Abänderung des Vereins-Zolltarifs.
Wilheim,
von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Die Regierungen der zum Zollverein gehörenden Staaten find übereingekommen, den
seit dem 1. October 1851 gültigen Zolltarif in einzelnen Bestimmungen weiter abzuändern
und zu ergänzen.
Wir verordnen daher, nach Anhörung Unseres Geheimen-Rathes, daß nachstebende
Abänderungen und Zusitze zu diesem Tarife, welcher mit den seit der Publikation desselben