thumbs : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1854. (31)

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Regierungs--Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Samstag  den  5.  November  1853.
Inhalt.
Königliche  Dekrete.  K.  Verordnung,  betreffend  die  Abänderung  des  Vereins-Zolltarifs.

Bersügungen  der  Departemento.  Bekanntmachung,  die  Auslegung  des  Art.  41  der  allgemeinen  deutschen
  Wechselordnung  betreffend.  —  Bekanntmachung,  betreffend  die  Bestätigung  des  von  dem  K.  Kammerherrn,
  Freiherrn  Friedrich  von  Weiler  errichteten  Familienstatuto.

I.  Unmittelbare  Königliche  DOekrete.

Königliche  Verordnung,
betreffend  die  Abänderung  des  Vereins-Zolltarifs.

Wilheim,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

Die  Regierungen  der  zum  Zollverein  gehörenden  Staaten  find  übereingekommen,  den
seit  dem  1.  October  1851  gültigen  Zolltarif  in  einzelnen  Bestimmungen  weiter  abzuändern
und  zu  ergänzen.

Wir  verordnen  daher,  nach  Anhörung  Unseres  Geheimen-Rathes,  daß  nachstebende
Abänderungen  und  Zusitze  zu  diesem  Tarife,  welcher  mit  den  seit  der  Publikation  desselben