Kr. 11. Verordnung über die veränderte Verfafiung uller oberiten Ztaatöbehörden ıc. bl
fibt auf ftäptifche und Ländlihe Korporationen !); das Kanton» oder Konffriptiond-
weien?) nah den für das SKriegsdepartement gegebenen Beitimmungen; Alles,
was auf die ehneverbindung?).... . . und Veränderungen bei diejen Gegenftänden
Bezug hat;
2. die gefamte Sicherheitöpolizei ?);
3. da® Armenwefen, Arbeite- und Kranfenhäufer ımr alle dahin gebörige Anftalten,
auh WBitwenkaffen und ähnlihe Inftitute >);
4. die Polizei der erften Tebensberürfniffe, Diagazine aller Art zur Abmwendung des
Mangel® und ver Teuerung;
5. alle öffentlichen Anftalten zur Bequemlichkeit und zum Vergnügen, auch die Theater,
mit Ausnahme der in den Mefidenzen, welhe in Abfiht auf ihre Direltion von
diefer und vom Hofe reffortieren;
7. die Juden und Seltierer, jedob nicht in Beziehung auf ihren Kultus, fondern
blos auf ihre Verfallung ....... und ihren politifben Zuftand;
9. Die Mitauffiht auf die Provinziafregierungen und die Konkurrenz bei ver Be
fegung berfelben ©);
10. die Sammlung und Zufammenftellung aller ftatiftiihen Nachrichten ?);
An Unfere Genehmigung find nod befonder® gebunden:
1. anßerordentlibe ftändifhe VBerfammlungen;
2. die Wahl ftindifcher Repräfentanten ;
3. die Verleihung weltliber Stiftspribenten *);
4. die Bejegung der Oberbürgermeifter- und Poligeidirigentenftellen in allen größeren
Städten;
Unmittelbar unter ver Abteilung für die allgemeine Polizei ?) jtehen:
I. die Provinzialregierungen, infofern e® das Reffort vesfelben betrifft;
2. die Stände und ihre Behörden, foweit dabei eine Auffiht des Staats eintritt;
3. der Polizeipräfident der Nefidenz Berlin;
7. das ftatiftifbe Yüreau.
B. (Die Abteilung für den Handel und die Gewerbe) !®)
bat zu ihrem Gsejchäftskreije alles, was auf den Gang der Gewerbe bei der Nation, alfo
er Protuftion, Habrifation und den Handel Bezug hat. Namentlib gehören vahın:
—.
1) Für Die Kompetenz zum (Grlaß allgemeiner Anordnungen Siehe UBO. x 3 Ab}. 1 und
550 Nbj. 3, zur Efgänzuug der abgelehnten Bejtätigung von Wemeindewahlen Zuft.Sef. $ 13
%bj. 2, für Berlin ebendort $7 A|. 2 und $ 146 Abi. 2, bezüglich des Initangenmwegd für die
übrigen Städte sınd Landgemeinden beachte jedoch Yuit.-@. 37T Abi. 1 und % 24 Abi. 1. .
& ee! das Militärtvejen anf (rıınd des Bei. vom 3. Zcpt. 1514 über Die allgemeine
icht.
3) Kg. 8.-U. Art. 40 und 41 und die zugehörigen Noten, ferner bezüglich der Zuftändig-
feıt im bezug auf die Throniehen AE. vom 3. Oft. 1545 (GE. 269) und für die neuen Provinzen
AG. vom 11. April 1865 (62. 399).
4 Eiche 8. vom 30. Tez. 1320 (82.21 9. 1) über Die Gendarmerie, Zuit.s6. $ 6 Über die
Abgrenzung der Amtsbezirfe. ,
5) Auch das Berjiherungsweien vgl. KO. vom 3. uni 1814 108. 40) Abf. 10, AE. vom
25, Zept. 1897 fiber die Anitellung von Berjicheruugtrevifuren (5. 409), beadhte aud) AG. vom
9. Rov. 1852 (5. 560) über dic Genehmigung von öffentlichen Ausivichungen und bezüglidh_der
Genehmigung von Ürdensniederlafiungen Be}. vom 31. Mai 1875 (83.217) 82. vom 14. Juli
1389 (8. 255) $6 und vom 29. April 1857 (WS. 127) Art.5 8 3. .
au 6) Bezüglich der Aufjicht über die Provinzialräte jie X. $ 48 verbunden mit $$ 10, 5%
+2 und 116.
5 7 Über die jtariftiiche Jentraltommiilion fiehe AE. vom 21. Febr. 1TO (MA. F. di 8.
5. 9a).
x Ziche bezüglich der Toms und Fränleinitiite die Actanntmahung vom 17. Jan. 1933
(8.11) Nr. U fl. 3.
9), Negt dem Miniiter des Inneren. . LL
10) Tcpt die abgetrennten Viniiterien für Pandwirtichaft, Domänen und Koriteu, für Handel
md Gererbe und jür öffentliche Mrbeiten vgl. &. 50 Note 4.
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