Full text: Quellensammlungen zum Staats-, Verwaltungs- und Völkerrecht. 4. Band. (4)

Nr. 12. Verordnung über die Einrihtung der Amte-Wlätter ıc. 67 
3. Uber die etxtömäßigen Fonds hat er ehenjalls die Diepofition, injofern bei den 
Pefoldungen die Nornmaljüge nicht überjchritten werden, und bei Nemunerationen 
und rerfünliben Bewilligungen die erften aus valanten Befolvungen, die letteren 
aud ven zu außerorventlihen Ausgaben beitimmten Fonts erfolgen können; fonft 
muß Unfere Genehmigung erbeten werben. 
Das Kriegsminifterium 
ever aa Departement hat zum Gefchäftsbezirt das gefamte Dilitärmeien. Wir haben tiber 
tffen Verwaltung bereit8 eine befontere Verordnung vom 25. Dezember 1308 erlafien !) 
mp erflären Daher nur no, daß au tiefes Departeurent mit Unjern Kabinet in tiefelben 
Ferhältnifie tritt, welde durch gegenwärtige Berortnung allgemein für alle oberfte Etaat- 
kehörten feitgefegt find. 
Bir befehlen hierdurch, fi nach viefer Unferer Verorbnung wegen der oberften Etaat#» 
kebörden überall zu achten, tınd behalten Uns wegen der Unterbehörden Unfere Beitimmungen, 
jomeit jie noch nicht erfolgt und nod nötig find, vor. 
Gegeben Berlin, ven 27. Oftober 1810. 
Friedrich Milhelm, 
Dardeuberg. 
Rr.12. Derordnung über die Einrichtung der Amts:Blätter in den 
Regierungs:Departements ? und über die Publitation der Gejehe und 
Derfügungen durdy diefelben und durdy die allgemeine Gejebfammlung.” 
“ Dom 28. März 1811. 
(BZ 1511. 2. 165.) 
Bir Zriedrih Wilhelm ıc x. 
Zur nähern Ausführung der Verordnung vom 27. Oftober v. 3. feßen Wir hiermit über 
Me Einrichtung der Amıs «Blätter in den einzelnen Regierungse(Tepartemente)*) und über die 
Krait der Wejegiammilung, solgendes feit: , 
51. Es {vl in jedem Regierungs» Tepartemcut jogleih cin Öffentlihes Blatt unter dem 
Tirel: „Amtsblatt der (Ehurmärkichen, Regierung” nad) jährlich fortlanienden Nummern 
im dem tzormat der Befegjammılung, jedoch mit weniger toftipieligem Trud und Papier erfcheinen 
und der Inhalt nach den Hauptzweigen der inuern Qerwaltung geordnet jein. 
62 Tas Anıt3-Blatt erigeint an beftinmten Tagen und enthält: 
2 and Tarım und Runmer der in der allgemeinen Gejepiammiung enthaltenen Ge» 
eBe.°) 
. Ale zur allgemeinen Zckanntmacung geeignete Beriügungen der verichiedeuen Landes» 
behörden,, aljo jomohl der Negierungen md der (Über-Landgerichte)*), ale fonftigen 
öffentlichen PBeovinzialbehörden, welche cin gemeinjamed nterciie für (das ganze Ter 
Dartemient)?), cinzelue reife ud Derter deifelben, oder and nur für einzelne Klaflen 
der Einwohner des (Tepartements)") haben. Es fallen mithin alle fchriftlichen Eirtu- 
larien an die Ilnterbehörden, und jo weit c# irgend möglidy it, auch die Cirfularien 
der Vegteren au einzelne Gemeinden bintveg. 
©. Aelehrungen über öflentliche Angelegenheiten. . 
68. Arc) öffentliche Verfügungen ia jpeciellen ‚zällen, die eine allgemeine Yetanntimachung 
erfordern, 3. dB. Zorladungen fünnen in cine ımter bejondern Nummern, ımnter dem Namen des 
tı Bgl. das Tublifandun vom 15. Zebr. 1809 (GE. 1506-1510 E. 536. 
2) zer Regierungsbezirken. . 
® . die 8. vom 27. Dt: 1510 Nr. 10 der Sammlung, fiehe audı die dort_in Note 1 ge- 
nannten Normen für die Einführung in die fpäter erworbeuen Landesteile. Ülber die Xer- 
Öffentlihung der nur örtlich bedeutiamen landesherrlichen Erlaffe Durch die Amtsblätter vgl. Bel. 
dom 10, April 1972 (@2. 357). 
% Iegt Bezirken. , 
5) Tarüber, welche Siefege in Die allgemeine Sefegfanmlung aufzuuchmen, vgl. Bel. betr. 
die Rublifation der Gef. vom 3. April 1946 (GE. 151), über den Zeitpumntt des Jufraittreiend 
fee das Gej. rom 16. yebr. 1974 (GE. 231. 
6) Iept der Cnerlandetgerichte gemäh BUG. $ 12 
:) Ten ganzen Bezirk. 5 Bezirks. 
—g 
  
 
	        
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