Full text: Quellen und Studien zur Verfassungsgeschichte des Deutschen Reiches in Mittelalter und Neuzeit. Traktat über den Reichstag im 16. Jahrhundert. (1)

1, 1. Einleitung. 5 
hervorragende Wert, der diesem Stücke nach berufenstem Urteile 
auch heute noch für unsere Uenntnis der Organisation und des 
Geschäftsganges des Reichstages im 16. Jahrhundert zukommtt), 
läßt es berechtigt erscheinen, wenn im folgenden versucht wird, 
die Frage nach Überlieferung, Entstehungszeit und Derfasserschaft 
einer eingehenden Überprüfung zu unterziehen. 
Im Anuschluß daran soll sodann auf Grund des durch die 
voraufgehenden Untersuchungen gewonnenen Abhängigkeitsver- 
hältnisses ein neuer Text hergestellt werden, welcher — unter 
Dermeidung der selbständigen Fehler der einzelnen Überlieferungen 
— der ursprünglichen Fassung erheblich näher stehen dürfte als 
jede der bisher bekannten Ausgaben. 
1. Die Überlieferung. 
Der Traktat ist uns überliefert in folgenden sechs Drucken): 
1. A, Ausführlicher Bericht, wie es uff Reichstägen pflegt 
gehalten zu werden, 1612. 40, mit dem Untertitel: Tractatus 
d6c., p. 345; J. Fr. Hfeffinger, Corpus iuris publici ad ductum institu- 
tionum iuris publici Ph. Reinh. Vitriari, editio repetita, a mendis 
repurgata, IV, Franckfurt 1754, 1. IV, p. 367 a. 420 à; Justus Reifenberg, 
Nomothesia publica, Herborn 1610, p. 207; Joh. U. Röder, Don den 
Herzoglich-Sächsischen Reichs-Tags-Stimmen und der Frage: Ob der Grund 
der jetzigen Stimmen der alt-welt-fürstlichen Häuser im Reichs-Fürsten- 
Rath, und besonders der Berzoglich-Sächsischen, in der Observanz des Reichs- 
Tags vom Jahr 1582 zu suchen se? Hildburghausen 1720, S. 142 f.; 
G. Schweder, Introductio in ius publicum imperüf Romano- Germanici 
novissimum“, 1606, pars spec., sectio I, C. 30, p. 672. 
1) Laband, Staatsrecht des Deutschen Reichs“, 1001, II, S. 12, Anm. 1. 
„Hauptquelle hierfür (d. h. für die Ermittelung der Gesetzgebungsformen 
des Deutschen Reiches) ist eine im Jahre 1582 verfaßte und öfters gedruckte 
Schrift: Ausführlicher Bericht usw.“ Ahnlich K. Seumer, DQuellensammlung 
zur Geschichte der Deutschen Reichsverfassung in Mittelalter und Wenzeit, 
Teipzig 1004, S. 468. Benützt finde ich die Quelle bei W. Domke, Die 
Viril-Stimmen im Beichs-Fürstenrath, Breslau 1882 (Gierke, Untersuchungen 
zur Deutschen Staats- und Rechtsgeschichte XI) S. 22; J. Ney, Geschichte 
des Zeichstages zu Speier im Jahre 1520, Hamburg 1880, S. 103, Anm. 2; 
Reinhard Redlich, Der Reichstag von Nürnberg 1522—23, Leipziger Dif.. 
1887, S. 38, Anm. 1; G. Seeliger, Erzkanzler und Reichskanzlei, Innsbruck 
1880, S. 153, Anm. 1. 
2) Eine Bandschrift konnte leider nicht ermittelt werden. Die zu diesem 
Swecke angestellte Rundfrage an die Archive bezw. Bibliotheken von Augs- 
burg, Bamberg, Berlin, Dresden, Frankfurt, Hamburg, Karlsruhe, Köln, 
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