Full text: Leopold von Ranke's sämmtliche Werke. 25. und 26. Band. Zwölf Bücher Preußischer Geschichte. Genesis des Preußischen Staates. (25)

Kurfürst 
    
Friedrich I. Erwerbung der Mark. 83 
   
unterstützen, a sn und Lande zu dd en Es war dahin 
gekommen. daß der Landesherrschaft als solcher kein eigener undy ittel. 
barer Besitz üb * blieb. 
Indem Sigismund daran ging, alle diese Verpfändungen 
achen. trat er doch mit dem Burggrafen selbst. in ein 
nie * 15 yes, aber doch verwandtes Verhältniß, insofern als # 
Zu aückmhme der übertragenen Verweserf chaft von ihm oder s einem 
-Dl t - 00.000 Gulden n bezahlt 
   
  
  
    
    
   
    
  
  
  
  
   
  
      
  
  
   
    
   
rden war. Doch war bon einem solchen Ver— 
Nae die nrereia trägt einen anderen 
der E i indem 
  
  
  
   
  
      
       
  
     
  
Dienst, seine V« 
Die Ausstattung Feiedrics 
was man um n für seinen 
schuldig werden würde . 
   
  
  
  
  
» ig einer bestimmten Geldsumme 
h bir er. Auch dies war nicht neu. #( 
2*8 90„ ld von Oesterreich für die dene, 
2 « och * werde, eine Schuldverschreil ing 
von 40000 G "- ie Landvogtei im oberr 
und niedern # hwaben Wiverpfändet, #4 daß er dort alles thun könne, 
wozu der König selbst befugt sei, und zwar so lange, bis er oder 
einer seiner Nachkommen es mit seinem eigenen Gelde und zu seinen 
Händen einlöse 2). 
    
  
  
    
de er geleiftet ha 
      
   
  
  
  
    
   
  
1) vnd sulen in von der Pflege in der Marcke nicht entsetzzen, noch 
verchern, wir haben in danne vor beweiset und vegeriht des selben 
schaden. Stillfried, Monmm. Zoll. III, Nr. 48. 
2) Versatz Brief Wencislai, Römischen Königs 2c. „Und soll Herzog Lew- 
pold und sein Erben die ehegenannten Landvoigty rc. inhaben und besitzen, — 
und wir sollen auch Niemandts gestatten oder günnen, daß die von ihnen gelöst 
werden, es wer den, daß wir selber oder Unser Nachkommen an dem Reich 
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