Kurfürst
Friedrich I. Erwerbung der Mark. 83
unterstützen, a sn und Lande zu dd en Es war dahin
gekommen. daß der Landesherrschaft als solcher kein eigener undy ittel.
barer Besitz üb * blieb.
Indem Sigismund daran ging, alle diese Verpfändungen
achen. trat er doch mit dem Burggrafen selbst. in ein
nie * 15 yes, aber doch verwandtes Verhältniß, insofern als #
Zu aückmhme der übertragenen Verweserf chaft von ihm oder s einem
-Dl t - 00.000 Gulden n bezahlt
rden war. Doch war bon einem solchen Ver—
Nae die nrereia trägt einen anderen
der E i indem
Dienst, seine V«
Die Ausstattung Feiedrics
was man um n für seinen
schuldig werden würde .
» ig einer bestimmten Geldsumme
h bir er. Auch dies war nicht neu. #(
2*8 90„ ld von Oesterreich für die dene,
2 « och * werde, eine Schuldverschreil ing
von 40000 G "- ie Landvogtei im oberr
und niedern # hwaben Wiverpfändet, #4 daß er dort alles thun könne,
wozu der König selbst befugt sei, und zwar so lange, bis er oder
einer seiner Nachkommen es mit seinem eigenen Gelde und zu seinen
Händen einlöse 2).
de er geleiftet ha
1) vnd sulen in von der Pflege in der Marcke nicht entsetzzen, noch
verchern, wir haben in danne vor beweiset und vegeriht des selben
schaden. Stillfried, Monmm. Zoll. III, Nr. 48.
2) Versatz Brief Wencislai, Römischen Königs 2c. „Und soll Herzog Lew-
pold und sein Erben die ehegenannten Landvoigty rc. inhaben und besitzen, —
und wir sollen auch Niemandts gestatten oder günnen, daß die von ihnen gelöst
werden, es wer den, daß wir selber oder Unser Nachkommen an dem Reich
67