Metadata : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

269

 

Vortrag

Festgesetzter

Betrag

 

4

2

 

III  1

 

 

Tit.  3.  Dienstalterszulagen:
a)  aus  Centralfonds  nach  den  Willigungen  in  den  Budgets  der
XIX.  und  XXI.  Finanzperiode  für  die  wirklichen  Schullehrer
à  90  .∆  nach  5,  10,  13,  15,  20  und  je  weiteren  5  Dienstjahren
  von  der  erstandenen  Seminarschlußprüfung,  dann  für  die
ständigen  Verweser,  weltlichen  Lehrerinnen  und  Verweserinnen
à  72  ∆  nach  5  und  von  je  45  K&  nach  10,  13,  15,  20  und
je  weiteren  5  Nären  von  dem  bezeichneten  Zeitpunkte  an  gerechnet
  .....  .696248.-Æ20J
b)  aus  Kreisfonds.  ..  .......
Tit.  4.  Beiträge  zur  Haltung  von  Schulgehilfen:
a)  im  Allgemeinen  —  zur  Deckung  der  Gehalte  der  Schulgehilfen,
Schulverweser  und  Lehrerinnen  in  bisheriger  Weise
b)  Naturalverpflegungs-Beiträge  für  Hilfslehrer  und  Hilfslehrerinnen
und  zur  Errichtung  von  Verweser=  und  Lehrerinnenstellen  .
c)  zur  Beschaffung  von  Aushilfen  an  Stelle  des  zum  Militärdienst
einberufenen  Lehrerpersonals  bezw.  zur  Unterstützung  der  das
Militärdienstpflichtjahr  ableistenden  Lehrkräste
Tit.  5.  Besondere  Remunerationen  und  Unterstützungen  für  das  aktive
Lehrpersonal:
a)  für  die  Arbeitslehrerinnen
b)  für  die  Konferenzvorstände  und  zur  nterstützung  der  Konferenzpflichtiggen

-c)  Unterstützungen  für  dürftige  Schuldienstexspektanten  während  der
Ableistung  ihrer  gesetzlichen  Militärdienstpflicht  aus  Centralfonds
Tit.  6.  Allgemeine  Beiträge  an  Schulkassen:
a)  Zuschüsse  an  weibliche  Klosterschulen.
b)  allgemeine  Beiträge  überhaupt:
aa)  aus  fundationsmäßigen  Reichnissen  des  Staatsärars
bb)  aus  der  neuen  Kreisschuldotation  behufs  Unterstützung
der  mit  Schullasten  überbürdeten  Gemeinden  .
cc)ausallgemeinenKretsfonds..
Tit  7.  Beiträge  zur  Realexigenz  der  Schulen  und  zu  Schulhausneuauten:

a)  Realexigenzbeiträge:
aa)  aus  fundationsmäßigen  Reichnissen  des  Staatsärars
bb)  aus  allgemeinen  Kreisfonds  .  .
b)  zum  Unterhalte  von  Schulhäusern)
J)  zu  Schulhausneubauten
Tit.  8.  Ständige  Bauansgaben
Tit.  9.  Prüfungs=  und  Aussichtskosten:
a)  Diäten  der  Distriktsschulinspektoren  für  die  Vornahme  der  ordentlichen
  und  außerordentlichen  Schulvisitationen,  dann  für  Formularpapiere
  .  ...  ....  .

 

35  289
185  346

3  600

20  000
10  500
2:  000
14  064
3264

157  500
96  332

1  932
1  909

100  000
21

16  500

 

95
76

10
87

41