Absichten für die Vermählung Friedrichs lI. 101
also ein neuer Antrag sei, so werde man begreifen, daß er darüber
zuerst mit seinen Ministern Rücksprache nehmen müsse!7).
Bei dieser näheren Ueberlegung erhoben sich ihm nun aber mannich-
faltige Bedenken.
Es schien ihm nicht ehrenvoll, daß England die Unterhaltung
des Kronprinzen übernehmen wolle, gleich als sei er selber zu karg
dazu; — er besorgte, durch den Aufenthalt in Hannover werde sich
derselbe von seinem Lande entfremden, ihm aber alles Andere eher
als eine gehorsame Schwiegertochter zu Theil werden; — er kam
nicht darüber hinweg, daß der Kronprinz noch zu jung sei; — aber
die vornehmste Schwierigkeit sah er in den politischen Verhältnissen, in
dem Hader der Verbündeten von Sevilla, vor allem Englands mit
dem Kaiser. Wie dann, wenn der Krieg zwischen beiden Parteien aus-
brach? Wäre nicht Preußen alsdann in die größte Verlegenheit ge-
kommen? Der König, dem sich die Dinge in ihren äußersten Folgen
darstellten, meinte sogar in den Fall kommen zu können, daß er
gegen seinen Sohn, alsdann Statthalter von Hannover, die Waffen
ergreifen müsse. Er forderte wenigstens das Versprechen, daß Eng-
land den Kaiser nicht im Reiche angreife. Um aber dem vorüber-
gehenden einen Vortheil auf immer hinzuzufügen, brachte er die Suc-
cession von Berg wieder zur Sprache, und verlangte die Erneuerung
der Garantie derselben durch den König von England?2).
In diesem Sinne ward nun am 11. Mai eine officielle Ant-
wort abgefaßt. Der ersten Vermählung, heißt es darin, stehe kein
Bedenken entgegen, in die zweite aber könne der König nicht willigen,
wofern nicht den Differenzen mit dem Kaiser abgeholfen, ihm aber
Berg garantirt werde; auch dann behalte er sich die Zeit der Ver-
mählung zu bestimmen vor. Er ließ mündlich sagen, der Kronprinz
müsse sich erst entwickeln, und die zur Führung eines Hauswesens
nöthigen Eigenschaften erwerben; er müsse 28 Jahre werden, ehe er
sich verheirathe.
Es waren die Tage, wo sich der preußische Hof zu einem großen
1) Schreiben des Königs vom 9. Mai an die Minister, worin er auch
von dem Verlaufe der Andienz Kunde gab, von der Hotham denselben nicht
hatte ausreichende Nachricht geben wollen.
2) Er bezeichnet es als eine Condition sine qua non daß K. Mt. von
Großbritannien und die Krone Engelland zum fave#r dieser Mariage sich vor
immer verbindlich erklären dem Kgl. Pr. Hause die Garantie der künstigen
Srccession in den jülich-bergischen Landen zu leisten.