152 Sechstes Buch. Erstes Coayitel.
Man weiß, wie hoch er den Soldatenrock schätzte. Wie in
Dresden so mißfiel ihm auch in Hannover nichts mehr, als daß man
dort den Rang nach dem Dienste bei Hofe abmesse; ein General oder
Oberster sei wenig angesehen, wenn er nicht zugleich eine Hoscharge
habe; ein Jagdjunker gelte mehr als ein Brigadier 1). Ihm dagegen
ging der Waffendienst über Alles. Von sich selbst anfangend, rief
er in den Offizieren ein Gefühl für den Stand hervor, wo die Tüchtig-
keit im Dienst als der vornehmste Werth des Mannes erschien,
die Unterordnung beinahe wie eine Naturnothwendigkeit, die Pflicht
als Ehre.
In dem Soldaten suchte er vor allem religiöse Gesinnung zu
pflegen. Eine ansehnliche Zahl von Feldpredigern, getrennt von der
kirchlichen Verfassung des Landes, und für sich in ein besonderes
System vereinigt, waren im Heere wirksam, und der König kam ihnen
mit Eifer zu Hülfe. Unter anderm ließ er Exemplare des Neuen.
Testaments mit einem Anhang von Gesängen an die Compagnien
vertheilen ); er verordnete, daß man beim Gottesdienst nur eben
diese Lieder singe, damit der Soldat sich daran gewöhne, sie aus-
wendig lerne. Noch entwickelte man die rechten Eigenschaften eines
Kriegsmannes an den Beispielen des Alten Testaments, an Benaja,
der mit seinem Stecken den wohlbewaffneten Egyptier erschlägt, oder
an Samma, der mitten unter dem fliehenden Volk sein Ackerstück gegen
den Feind vertheidigt. An den ältesten Urkunden der menschlichen.
Geschichte nährte sich die künftige Tapferkeit des preußischen Heeres-
Die Aufrichtung eines so gewaltigen Institutes mußte nun aber
auf alle Verhältnisse des Innern einen umbildenden Einfluß ausüben.
’uniforme. II le fit pour Fassujettir les'officiers généraux. Car jusqu'd.
ce temps Ià tous les officiers tant generaux qu'’autres avoient portéG
hors le service des habits de toutes couleurs brodèés et gallonnés.
comme il (chacun) le jugeait a propos. II yF en avoit beaucoup, due
(cela) incommodoit et qui faisoient des dettes Pour ne pas paintre in-
férieurs aux autres.
1) Früher rangirten mit den Wirllichen Geheimen Räthen die Generale
von der Cavallerie und der Insanterie, jetzt die Generallieutenants. Die Ge-
neralmajors standen sonst eine Stufe unter dem Oberstallmeister, jetzt gingen
sie ihm voran. Die Obersten waren früher den Kammergerichtsräthen gleich-
gestellt, jetzt standen sie über Vicekanzler und Directoren der Justligcollegien,
u. s. w. Vgl. Rangordnungen von 1708 und 1713. Mylius V, II, 86, 139.
2) Schreiben Friedrich Wilhelms an den Kronprinzen, 20. Jan. 1734.
Für den Feldzug bekam jede Compagnie 22 Exemplare, jedes Zelt sollte eines.
haben.