Full text: Leopold von Ranke's sämmtliche Werke. 27. und 28. Band. Zwölf Bücher Preußischer Geschichte. Fünftes bis neuntes Buch. (27)

Innere Verwaltung. Generaldirectorium. 171 
Auch in den Provinzen wurden Kammern und Commissariat ver- 
bunden. Für diese gab der König nach, daß der eine Beamte sich 
mehr dem einen, der andere sich mehr dem anderen Zweige widmen 
möge: doch fordert er die genaueste Kenntniß derselben. Der Rath 
z. B., dem die Städte obliegen, soll deren Zustand in Bezug auf 
Handel und Wandel, Armuth und Nahrung, Bürger und Einwohner 
so genau kennen, wie ein Capitän den Zustand seiner Compagnie. 
Dagegen sollen die Mitglieder der höchsten Behörden mit beiden 
Zweigen vertraut sein, ebensowohl der Landwirthschaft wie dem Städte- 
wesen. Hier waren immer mehrere Provinzen in eine Abtheilung 
unter Einem Minister vereinigt: die östlichen übernahm Grumbkow, 
die mittleren Kraut, die westlichen Kreuz und Görne: doch war für 
jede Abtheilung ein besonderer Tag zum Vortrag bestimmt, dem dann 
auch die Minister der anderen beiwohnten; für die Beschlüsse, die ge- 
faßt wurden, waren sie insgesammt verantwortlich. Der König be- 
hielt sich das allgemeine Präsidium vor. Wie der Gedanke in seinem 
Kopfe seine Gestalt empfangen, so zeigte er sich unermüdlich thätig, 
ihn fruchtbar zu machen, überzeugt, daß er dadurch die Wohlfahrt 
des Landes und die Macht seiner Krone auf sicherem Grund be- 
festige ). 
Später konnten Zeiten eintreten, wo eine Einrichtung dieser Art 
nicht mehr zureichte: damals aber bot sie einen großen Fortschritt dar. 
Man erhob sich über das einseitige Verfolgen particularer Bestre- 
bungen in dem Mittelpunkte des Staates zu einer Anschauung der 
allgemeinen Bedürfnisse und der Mittel, sie zu erledigen. Die Idee 
der Gesammtheit bekam eine Art von Repräsentation. Bei den staats- 
wirthschaftlichen Versuchen, seit Colbert, ist es vielleicht überhaupt das 
Wichtigste, daß die Auflage, nach dem Sinne des Wortes eine ein- 
seitig gebotene Last, wofür sie auch Manche anzusehen fortfuhren, 
mit dem politischen Gedanken und dem allgemeinen Fortschritt un- 
mittelbar in Verbindung trat. 
In Preußen war es nun erst möglich, den Staatshaushalt 
svstematisch zu ordnen. 
Schon war der Versuch einer Rechenkammer gemacht, die aber 
aus zwei Collegien bestand, das eine für die Domänen, das andere 
für die Kriegsgefälle: diese wurden jetzt ebenfalls vereinigt und dem 
1) Eigenhändig: (er suche nur das) Beste der Lande und Leute, Befesti- 
gung der Armee und Krone, denn ich persuadirt wäre, daß durch diese Com- 
binakion es festgesetzt wäre, wofern sie wollten treu und unverdrossen den 
Strang zugleich ziehen.
	        
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