172 Sechstes Buch. Zweites Capitel.
Generaldirectorium beigegeben. Bei der Abnahme der Provinzial-
hauptrechnungen sollte jedes Mal ein Mitglied desjenigen Departe-
ments- zu dem die Rechnung legende Provinz gehörte, auf die Ober-
rechenkammer gehen, daselbst den Vorsitz führen und die gemachten
Bemerkungen alsdann bei dem Directorium vortragen. Die Rech-
nungen der Generalkasse sollte die Rechenkammer zwar prüfen, aber
das Directorium allein abnehmen.
Die Zusammeustellung dieser General-Kassenrechnungen in ge-
nügender Form hatte nun aber eine nicht geringe Schwierigkeit. Die
erste dieser Art ward im September 1724 zu Stande gebracht: „ein
importantes Werk“, wie es in dem Berichte heißt, „zu welchem etliche
tausend Stück Quittungen und Belege mit unbeschreiblicher Mühe
aus allen Provinzen eingezogen werden müssen, und zu der man ein
ganzes Ries Papier verschrieben habe.“
Die Rechnungen reichten immer vom 1. Juni bis 31. Mai, und
wenigstens die Summen der Beträge, wobei aber die beiden Kassen
ferner geschieden blieben, finden sich seitdem in den Acten des General-
directoriums verzeichnet.
Wenn man sie zuerst ansieht, so könnte es scheinen, als wären
die gesammten Einkünfte viel höher gestiegen, als man bisher, aus
allerdings unzureichender Wissenschaft, angenommen hatte.
Im Jahre 1724 schließt die Generaldomänencasse ab mit nahe
an 3 Millionen, im Jahre 1726 mit mehr als viertehalb, 1727 mit
etwas über 4 Millionen: die Generalkriegskasse in dem ersten der
genannten Jahre mit 3,800,000, — dem zweiten über 4,200,000
dem dritten 4,600,000 Thaler, und man sollte glauben, daß mun
die Gesammteinnahme mehr als neuntehalb Millionen des Jahres
betragen habe: — allein dem ist doch nicht so. Die Domänenkasse
hatte außer einem eisernen Bestand von 150,000 Thlr. auch noch
einen veränderlichen, der sich aus den von den letzten Jahren noch
einzuziehenden Resten und den für einzelne Zweige gemachten Vor-
schüssen zusammensetzte und unter der Einnahme berechnet wurde; im
Jahre 1726 beträgt er mehr als 800,000 Thlr., in andern weniger,
doch immer genug, um einen bedeutenden Abzug von der Einnahme
zu bilden. Auch bei der Kriegskasse findet sich ein Bestand, wiewohl
um Vieles geringer, im Jahre 1726 von etwas über 60,000, im
Jahre 1727 von ungefähr 140,000 Thlr. und ferner allmählich an-
wachsend; hauptsächlich aber empfing die Kriegskasse einen sehr ansehn-
lichen Zuschuß aus der Domänenverwaltung, der bei ihrer Einnahme
verrechnet wird; in den Jahren 1726,27 macht er bei achtehalb-