Polnische Throncandidatur 1732, 1733. 193
wolde, erschien mit dieser Erklärung in Berlin und fügte ihr noch
eine andere von nicht geringer Wichtigkeit für Preußen selbst hinzu.
Schon öfter war die Rede davon gewesen, das Herzogthum Cur-
land an einen preußischen Prinzen zu bringen, hauptsächlich auch
darum, um der Absicht der Polen, dasselbe aufzulösen und in Woi-
wodschaften zu vertheilen, eine andere Combination entgegenzustellen;
schon Peter I hatte sich sehr geneigt dazu gezeigt; jetzt trug Kaiserin
Anna bestimmter als je „aus Freundschaft und Hochachtung für das
Haus Brandenburg“ demselben an, ihm bei der bevorstehenden Va-
canz den Besitz dieses Landes zu verschaffen.
Von Dingen, die sich einmal zerschlagen, liebte Friedrich Wil-
helm an und für sich nicht wieder zu hören: er fürchtete, abermals
zu scheitern, viele Kosten zu haben, nichts als Unannehmlichkeiten
einzuernten; wie ihm aber jetzt der Antrag mit einer für sein Haus
so schmeichelhaften Bestimmtheit geschah, so hielt er es fast für eine
Pflicht gegen dasselbe, darauf einzugehen.
Es war auf jenem Jagdhaus zu Wusterhausen, wo Löwenwolde
und Seckendorf, ganz allein mit dem König, darüber unterhandelten;
erst als die Punctation festgesetzt war, zog Friedrich Wilhelm seine
Minister in das Geheimniß, und diese brachten nach einigen Be-
rathungen am 13. December 1732 eine Uebereinkunft zu Stande,
der man den Namen der löwenwoldischen gegeben hat.
Der Hauptvertrag ward so eingerichtet, daß er, wenn es nöthig
sei, auch anderweit mitgetheilt werden könnte. Er enthält haupt-
sächlich, daß man in Polen die Wahlgerechtsame der Nation zwar
aufrecht erhalten, aber dieselben nicht durch eine Faction zu Gunsten
Frankreichs oder des Stanislaus Leszczynski mißbrauchen lassen wolle;
ebenso werde man die Wahlfreiheit der curländischen Ritterschaft ach-
ten, doch unter der Bedingung, daß sie nicht zum Nachtheil der drei
Verbündeten angewandt werde. Bestimmungen von vorzüglicherem
Inhalt waren in geheime Artikel verwiesen. Der eine sagt, daß man
Alles, was mit dem freien Wahlrecht der Polen nur immer vereinbar
sei, thun wolle, um den portugiesischen Infanten Don Emanuel auf
den polnischen Thron zu bringen; eine Geldsumme wird namhaft ge-
macht, die man zu dem Ende anwenden wolle; darum soll aber dem
neuen König alsdann doch keine Verpflichtung auferlegt werden, die
ihn bei seinen Unterthanen verhaßt machen könnte; man will ihm
durch Vermählung eine Partei in dem Lande zu verschaffen suchen.
Der zweite geheime Artikel bezieht sich auf Curland; die Kaiserin ver-
spricht Alles, was nur immer mit der freien Whlgerechtige. der
v. Ranke's Werke XXVII. XXVIII.