Verhandlungen über die Bergische Angelegenheit. 235
andere Frage sei übrig als diese jülich-bergische, und sie hielten dafür,
daß sie etwas thun müßten, den Frieden nicht durch dieselbe stören
zu lassen.
Oesterreich, Frankreich, England und Holland vereinigten sich
gegen Ende des Jahres 1737, den beiden im Streit begriffenen
Fürsten Vorschläge zu machen, die bei dem Gewicht ihres vereinigten
Ansehens nicht leicht zurückzuweisen schienen.
Es wurden zmei verschiedene Denkschriften verfaßt, die eine an
Preußen, die andere an die Pfalz gerichtet 1).
In der ersteren, die am 10. Februar 1738 übergeben ward,
heißt es: um den gefährlichen Irrungen zuvorzukommen, welche das
Absterben des Kurfürsten von der Pfalz zu veranlassen drohe, biete
man eine gemeinschaftliche Vermittelung zu einem Vergleiche an, er-
suche aber den König das Versprechen zu geben, während der Unter-
handlungen keinen Versuch zur Besitznahme des Landes zu machen.
Eine Anmuthung, die mit dessen oft erklärten Wünschen schon an sich
in Widerspruch stand; aber man blieb noch nicht dabei stehen. Die
Gunst der Mächte war offenbar dem pfälzischen Hause zugewandt.
In der andern, ursprünglich für den Kurfürsten von der Pfalz be-
stimmten Denkschrift, die dem König von Preußen ebenfalls vorgelegt
wurde, war unumwunden davon die Rede, daß der provisionelle Besitz
der streitigen Landschaften dem Prinzen von Surlzbach eingeräumt
werden würde. Dem war allerdings die Bemerkung hinzugefügt, daß
dies demselben doch nicht zum Vortheil gereichen sollte; aus den letz-
teren Zeiten stellten sich aber eine Menge Beispiele dar, wo der
reeinmal ergriffene Besitz nicht wieder rückgängig geworden. Friedrich
Wilhelm sah darin einen unermeßlichen Vortheil, und hatte ihn alle-
zeit für sich selber in Anspruch genommen: was er am meisten ge-
wünscht und sich auf das sorgfältigste gewährleisten lassen, war jetzt
dem Nebenbuhler zuerkannt.
Hier war von keinem Reichsgericht, von keiner Austrägalinstanz
die Rede: der Kaiser selbst trat nicht in seiner Eitenschaft als Reichs-
oberhaupt auf, sondern die angesehenen westeuropäischen Mächte, die
eine Zeit lang in allen auftauchenden Irrungen entschieden, unter-
nahmen auch die jülich-bergische nach ihrem Ermessen zu Ende zu
1) Am 10. Februar 1738 erschienen die vier Gesandten, der kaiserliche
Baron v. Demerath, der holländische v. Ginckel, der französische Mr. de la
Chetardie und der englische Resident Gui Dickens und übergaben ihre Pro-
memorias, alle von gleichem Inhalt.