Full text: Leopold von Ranke's sämmtliche Werke. 27. und 28. Band. Zwölf Bücher Preußischer Geschichte. Fünftes bis neuntes Buch. (27)

296 Siebentes Buch. Zweites Capitel. 
fragen hätte führen können, die Richtung jener Epoche ging über- 
haupt nicht dahin. Ganz andere Ereignisse, die großen Geschicke von 
1812 gehörten dazu, um einem preußischen Landtage einmal wieder 
Leben zu geben. Die damaligen Stände erklärten sich bereit zur 
Huldigung, auch ohne daß man mit ihnen über eine Versicherung 
ihrer Freiheiten übereingekommen war. Der allgemeine Geist der 
Zeiten war nun einmal den Formen der Monarchie günstig. Doch 
auch das gehörte dazu, daß man von der andern Seite das Princip 
derselben so rein wie möglich festhielt. Friedrich lehnte das Donativ 
ab, das die Stände nach altem Brauch in gewissen Terminen, die 
sie angaben, zu zahlen sich erboten. Weder Forderung und Bewilli= 
gung, noch auch freiwilliges Donativ war hier anwendbar, wo nur 
das unbedingte Bedürfniß des gesammten Staates, und die Leistungs- 
fähigkeit der Provinz die Norm gaben, und Gesichtspunkte herrschten, 
jenseit jenes privatrechtlichen Standpunktes. 
Die Burggrafen von Dohna, welche nicht persönlich, sondern nur 
schriftlich zu huldigen das Recht zu haben behaupteten, standen doch 
davon ab, als der König ihnen vorstellte, daß es ihnen nur Haß 
erwecken könne, vor so vielen andern ruhmvollen Geschlechtern etwas 
voraus haben zu wollen. 
So geschah die Huldigung am 20. Juli. Der König erklärte, 
die Willfährigkeit der Preußen, sie ohne Assecuration zu leisten, solle 
ihnen nicht zum Nachtheil gereichen. Man gedachte dabei wie schon 
1701 deren, denen nach dem Vertrage von Welau ein Heimfalls- 
recht zustehe, nur im Allgemeinen. Miteinander verfielen die Erin- 
nerungen an die alte Hoheit von Polen und die ständischen Vorrechte, 
wie sie miteinander sich ausgebildet hatten. Auf den Huldigungs- 
münzen nannte sich der König zum ersten Male: König von Preußen, 
Rex Borussorum. Auf die Herrschaft über Alle, die den Namen 
Preußen führten, nicht allein auf den Besitz dieses Landes war sein 
Königthum und seine Stellung in der Welt gegründet. 
Bei der Huldigung der Mark Brandenburg traten verwandte 
Tendenzen, aber noch schwächer, nicht als Forderungen eines Land- 
tags, sondern nur als Wünsche der einzelnen Stände hervor. Der 
Adel beschwerte sich über das Uebergewicht des Militärs und die 
Accise, welche zuletzt immer seine Bauern treffe; er verwahrte sich 
gegen die Lehensfähigkeit der Bürgerlichen. Der Bürgermeister von 
Berlin rief dagegen den König zum Schutz der städtischen bisher so 
bedrängten Gerechtsame auf. Wenn man jedoch darunter Dinge be- 
griff, wie z. B. die Rathenower, welche den Anspruch machten, zu
	        
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