Friedrich Wilhelm I. und die Politik von 1715—22. 25
Wiener Hofes mehr eine gute Gelegenheit, zu seinem politischen
Zwecke zu kommen. Das war am 20. December 1718. Aber indeß
hatte sich die Lage in Berlin verändert.
Man hatte jetzt Ernst mit der Untersuchung gemacht. Als Kle-
ment in Ketten geschlagen und mit den äußersten Mitteln, ein Ge-
ständniß hervorzurufen, bedroht wurde: fing er an, von seinen an-
züglichsten Behauptungen, die er mit der größten Zuversicht vorge-
tragen, zurückzuweichen. Nach und nach wurde der König überzeugt,
daß er von Klement betrogen worden, daß an alledem, was dieser
ihm mitgetheilt, kein wahres Wort sei. Die Verhafteten, die in
Spandau beisammen waren, wurden hierauf wieder entlassen; man
suchte das ihnen geschehene Unrecht möglichst gut zu machen. Die
Hauptschwierigkeit bot die Entrüstung der beiden Höfe dar, die man
doch in der That beleidigt hatte. Der König säumte nicht, denselben
begütigende Schreiben zugehen zu lassen; er bestand nur darauf, daß
er durch die Wahrscheinlichkeit der ihm gemachten Mittheilungen, so
zu verfahren, wie er gethan habe, veranlaßt worden sei.
Der Schriftwechsel endigte damit, daß die beiden Residenten, der
österreichische, sowie der sächsische, welche anfangs als Mitschuldige
betrachtet worden waren, jetzt als Commissarien zur Untersuchung mit
herbeigezogen wurden. Zur Vollständigkeit derselben gehörte es, daß
auch Lehmann, der, zur rechten Zeit von Klement gewarnt, nach
Dresden geflüchtet war, ausgeliefert wurde, um mit demselben con-
frontirt zu werden. Als ihn Klement ansichtig wurde, bot er ihm
die Hand und bat ihn um Verzeihung. Um den König, der noch
zuweilen seine alte Vorliebe für Klement durchblicken ließ, voll-
kommen davon zu heilen, ließ ihm Flemming jene Schilderung des
Berliner Hofes, die derselbe nach seinem ersten Gespräch mit dem König
abgefaßt hatte, im Original zugehen. Der König faßte jetzt die Mei-
nung, die Absicht der Hauptschuldigen, Klement, Lehmann und Bube,
sei gewesen, daß er vom Kaiser von Land und Leuten vertrieben
werden solle. Der Proceß nahm seinen regelmäßigen Verlauf.
Hauptsächlich eben deswegen ward Klement verurtheilt, weil er
sich an dem Kaiser und dem König von Polen vergangen und zugleich
verrätherische Anschläge gegen den König von Preußen geführt habe.
Bube war in dem Gefängniß wahrscheinlich durch Selbstmord um-
gekommen; Klement und Lehmann wurden hingerichtet.
Aber ehe dies geschah, hatte und zwar nicht ohne einen gewissen
Einfluß dieser Vorfälle eine andere Richtung in den allgemeinen An-
gelegenheiten Platz gegriffen. Die mecklenburgische Streitigkeit, welche