330 Siebentes Buch. Viertes Capitel.
Ausgleichungsmittel zwischen der Königin und ihren die Erbschaft
beanspruchenden Verwandten werden könnte. Keine Frage ist, daß
Sachsen Absichten dieser Art hegte. Schon bei dem erwähnten An-
leiheproject wünschte es sich zu betheiligen, in der Hoffnung, zur
Verbindung mit Polen Glogau wenigstens pfandweise zu erwerben.
Unmittelbar nach dem Tode des Kaisers suchte es in Wien über
eine Entschädinung wegen seiner Gerechtsame in Unterhandlung zu
treten 1); aber der sächsische Geschäftsträger Siepmann sagte auch
gleich im Anfang des Novembers, daß sich sein Hof zwar ruhig ver-
halten werde, so lange als Baiern das Nämliche thue: sollte aber
dies zu einer Unternehmung schreiten, so werde sich auch Sachsen
regen 2).
Es fiel in Berlin unerträglich, zu denken, daß sich in der zu
erwartenden allgemeinen Verwirrung der sächsische Hof einer Provinz
bemächtigen könne, auf welche Preußen so große und unleugbare
Ansprüche habe: Sachsen und Polen wären dadurch vielleicht einmal
wahrhaft vereinigt, der Erhebung von Preußen alsdann auf immer
ein Ziel gesetzt worden.
Und sollte Preußen dies in einer Zeit, wir sagen nicht ge-
schehen, aber nur möglich werden lassen, wo es die offenbare Ueber-
legenheit in Händen hatte? Was würden die späteren Jahrhunderte
von Friedrich sagen, hätte er die Dinge gehen lassen wie sie mochten,
ohne sich einzumischen! Er fühlte es gleichsam als eine Pflicht der
Ehre, sein Recht geltend zu machen.
Ich gebe Euch ein Problem zu lösen, sagte er in einem Briefe
aus jenen Tagen an Podewils: wenn man einen Vortheil besitzt, soll
man sich dessen bedienen oder nicht? Ich habe meine Truppen und
alles Nöthige in Bereitschaft. Wenn ich versäume, sie anzuwenden,
so habe ich ein Gut in meiner Hand, das ich nicht zu gebrauchen
weiß. Wenn ich mich dagegen meines Vortheils bediene, so wird
1) 2. Nov. 1740. Dans le commencement, also noch iu October,
wo diese Alternative ins Auge gefaßt sein wird, on auroit preferé, de
s'accommoder pour quelque petite portion de la Bohème ou de la
Silésie.
2) Podewils 2. Nov. an den König: so daß diese Erklärung denselben
Tag oder den vorigen gemacht sein wird: „que des due la cour de Ba-
vière se remueroit pour faire valoir ses droits, le roi de Pologne ne
sauroit S'empecher d’en faire autant.“ Baiern regte sich, wie wir wissen,
im ersten Augenblick.