342 Siebentes Buch. Fünftes Capitel.
Feldsoldaten schon zu Schulden kommen ließen, wenn sie beisammen
waren, und die nicht minder widerwärtigen, die man von ihnen er-
lebte, wenn sie als untüchtig erkannt und entlassen wurden, worauf
sie sich zuchtlos über das Land ausbreiteten. Sie forderte, daß der
Staat den Regimentern eine besondere Kriegskasse anweise, konnte es
aber nicht erreichen.
Zwischen dem Hofe und der ständisch-provinzialen Autorität war
gleichsam ein Abkommen getroffen, kraft dessen die letztere sehr aus-
gedehnte administrative Befugnisse behauptete, aber keinerlei Unab-
hängigkeit in Anspruch nehmen durfte; sie widersetzte sich den For-
derungen, die man an sie machte, eine Weile, fügte sich aber in der
Regel und ergoß sich dann in Klagen. Wie oft hatten die Stände
von Schlesien ihr Verhältniß zu den böhmischen Erblanden, denen
Schlesien zugezählt wurde und das Verhältniß Böhmens überhaupt
zur Monarchie erwogen und berechnet; sie behaupteten, daß, wie die
böhmischen Erblande überhaupt gegen die andern, so Schlesien noch
besonders gegen Böhmen und Mähren in großem Nachtheil stehe.
Wenn man ihren wiederholten Berichten nicht allen Glauben ver-
sagen will, so befand sich Schlesien, in ökonomischer Hinsicht, kurz
vor dem Tode des Kaiser Carl keineswegs in blühenden Umständen.
Die Landesmemoralien, — Denkschriften, welche der Conventus an
das Oberamt richtete —, führen aus, daß sich ein Unglücksfall an
den andern, eine Beschwerde an die andere kette. Die Auflagen,
durch starke Zinszahlungen für auswärtige Anleihen gewachsen, seien
unerschwinglich; der Handel durch die Zollerhebungen der Nachbarn und
die eigenen in offenbarem Verfall; sie versichern, „unzählige“ Bauern-
güter und Bürgerhäuser seien in Sequestration gerathen; kaum aber
reiche die Nutzung des Sequester für die Auflagen hin, denn Geld
habe nun einmal Niemand mehr; da es an Käufern fehle, sei es
unmöglich, den Gläubigern zu ihren klarsten Forderungen zu ver-
helfen !); dem Landmann bleibe keine Hoffnung übrig, sich aus seinen
schweren Drangsalen jemals hervorzuarbeiten.
Als Friedrich in Schlesien einrückte, war er der Bevölkerung
schon insofern nicht unwillkommen, weil er eine gefüllte Kriegskasse
1) Landesmemorial ratione proportionis in contribuendo respectu derer
übrigen kaiserlichen Erblande. 2. Mai 1740. „Wobei am meisten zu be-
wundern, daß ofters die Creditores die ihnen verhypothecirten und sub crida
stehenden Güter auch für zwei Drinheil der gerichtlichen Taxe anzunehmen
verweigern, andere aber das ultra dimidium veri pretü gethane mutuum
una cum eo, qduod interest völlig zu verlieren Gefahr laufen.“