416 Achtes Buch. Viertes Capitel.
eines österreichischen Ministers wissen wir, daß ein altbrandenbur-
gisches Fürstenthum, Crossen, das aber einst zu Schlesien gehört hat,
dem Hofe von Dresden versprochen worden ist.
Denn nicht mit einer bloßen Abwehr des geschehenen Angriffs
wollte man sich begnügen; die Absicht war, — und es ist darüber
ein Vertragsentwurf in aller Form aufgestellt worden, daß die Han-
noveraner mit Dänen und Hessen in englischem Solde von der einen,
die Sachsen von der andern, die Russen von einer dritten Seite das
preußische Gebiet angreifen sollten, während die österreichische Armee in
Schlesien vorrücke 7).
Man hat damals gesagt, den Schweden sei die Wiedereroberung
von Stettin versprochen worden, den Franzosen, über die man sich
noch täuschte, eine Einladung zugegangen, gegen Cleve vorzurücken.
Der polnische Adel regte sich, durch den Primas, den Nuntius und
die ganze Priesterschaft überredet, daß der Krieg die Religion be-
treffe, daß man Schlesien nicht in die Hände der Lutheraner fallen
lassen dürfe. Ein preußischer Offizier, der in dem Lande reiste, be-
1) Translation of the project of a convention against the king of
Prussia. Februar 1741, bei Adelung, Staatsgeschichte Europas von dem
Ableben Carls VI an, Dritten Bandes zweiter Theil. Beilagen S. 10. Nach
gesandtschaftlichen Nachrichten wäre der Gedanke in Dresden in einer Con-
serenz zwischen Guarini, Brühl, Wratislav und Kayserlingk gesaßt worden:
Ce detestable projet a é6½ pourtant gouté contre toute attente du duc
de Bronsvic ct d’un certain ministre (Ostermann?) de fagon duc la cour
étoit presquc determinée d’envoyer une stalette au S’de Kayserlingk
avec ordre de concerter ledit plan d’operation mais le premier ministre
(Münnich) s'y opposa en declarant, qdu’il aimeroit mieux mettre bas tous
ses emplois, due de donner les mains à une affaire prjudiciable aux
Vrais intérets de Russie. — Im Jahre 1863 hat Arneth (Maria Theresia I.,
207) den Inhalt des am 11. April 1741 unterzeichneten Vertrages zwischen
Sachsen und Oesterreich mitgetheilt, nach welchem „die im Besitz Preußens be-
findlichen böhmischen Lehen in der Niederlausicz und das Fürstenthum Crossen
jedoch unter Aufrechthaltung der böhmischen Lehnsherrlichkeit“ an Sachsen fallen
sollten und zugleich ein Landstrich von der Breite einer halben Meile zwischen
der Lausitz und Polen, um die ununterbrochene Verbindung dieses Königreiches
mit Sachsen zu bewerkstelligen, obgetreten werden sollte, — Stipulationen, welche
an die ltesten Verhältnisse der Lande anknlpfen, aber zugleich in die damaligen
bedeutend eingreifen. Der Autor muß sich beklagen, daß ihm in Dresden die
Einficht in die Acten der Verhandlungen zwischen Sachsen und Oesterreich
versagt worden ist. Historiographisch ist es immer ein Nachtheil, einschlagende
politische Verhältnisse nicht genan zu kennen. Auch Hannover machte auf An-
theil an den zu machenden Conqneten Anspruch.