Bündniß von Hannover. 49
Staaten und Besitzthümer nicht allein, sondern auch die Rechte und
die Prärogativen beider Theile gegenseitig gewährleistet worden —
auch die preußischen Ansprüche auf Jülich und Berg ausdrücklich an-
erkannt. In einem geheimen Artikel hatte Georg versprochen: wenn
der männliche Stamm des Hauses Neuburg abgehe, die gerechten An-
sprüche des Königs von Preußen auf die Erbschaft zu begünstigen
und nicht zu dulden, daß demselben Unrecht geschehe 1). Die Wieder-
holung des Wortes Recht soll wohl keine Beschränkung enthalten,
sondern den Grund eindringlicher hervorheben. Auch auf die Theil-
nahme der damaligen besten Verbündeten von England, der Fran-
zosen, deren Zustimmung bei Landschaften so nahe an ihren Grenzen
eine entscheidende Wichtigkeit hatte, durfte man rechnen. Schon seit
einiger Zeit war darüber unterhandelt worden; Frankreich hatte sich
schon im December 1724 geneigt erklärt, dieselben Verpflichtungen in
Bezug auf Jülich und Berg einzugehen, welche England über sich
genommen. Wenn die Sache noch zu keinem Abschluß gediehen war,
so lag die Schuld davon an dem König von Preußen selbst, der ein
gewisses Bedenken trug, sich durch so weit reichende und nicht ganz
zu überblickende Verbindungen auf künftiße Fälle zu fesseln. Jetzt
aber unter dem Eindruck der neuen Allianz zwischen Spanien und
Oesterreich, von der man vermuthete, und zwar sehr richtig, daß darin
auch auf jene Erbschaft Bezug genommen sein werde, hob sich jeder
Zweifel. Dem König ward der Entwurf einer Allianz vorgelegt, den
er mit einigen Randglossen begleitete, aber im Ganzen guthieß. Eine
seiner vornehmsten Bemerkungen ist, daß er dadurch nicht in Irrungen
mit Rußland, seinen früheren Verträgen mit dieser Macht zuwider,
verwickelt werden wolle. In stürmischer Eile ward Ilgen herbei-
beschieden, der an und für sich noch weniger geneigt war als der
König, die Politik von Preußen für kommende Zeiten zu binden, und
niemals die Vortheile aus den Augen verlor, welche aus einem guten
Verhältniß mit dem Kaiser entspringen müßten, aber unter den Um-
ständen des Augenblickes, und da ja das vorgeschlagene Bündniß nur
auf Vertheidigung ging und nicht auf Angriff, jeden Widerspruch
2) Schreiben von Rothenburg 15. Dec. 1724: Vre Excellence verra
par le second art. due le roi siest determiné à la consideration de 8.
Maj. Prie à prendre sur H’affaire de Clves et de Juliers les memes
engagemens duc le roi d’Angleterre a pris à cette égard, par l'artiele
seret du traitée de Charlottembourg, persuadé quc cette facilité ne fera
duc resserrer les nocuds de L’#union qui subsiste entre S. Aé et le roi de
Pr. et dont elle desire le maintien.
K. Ranke's Werke NXvII. XXVI. 4