Einrichtung der preußischen Regierung in Schlesien. 551
In demselben Augenblicke, wo die aristokratisch-ständische Ver-
fassung von Ungarn sich auf immer festsetzte, ward einem zwar nicht
gleichen, aber doch verwandten Bestreben auf immer ein Ende ge-
macht. Dort erhielt sich die wie nach oben, so auch nach unten ge-
richtete ständische Eigengewalt; hier ward dieselbe von den Ideen des
monarchischen Staates und einer auf gleichmäßigeren Rechten und
Pflichten beruhenden Verwaltung zurückgedrängt. Weder das eine
noch das andere erregte doch bei der damaligen Welt ein großes Auf-
sehen; sie war noch zu lebhaft mit der Auseinandersetzung der großen
Territorialverhältnisse beschäftigt.
Den Tag nach der Huldigung ließ der König einige der an-
gesehensten Mitglieder der Stände, unter denen die Grafen Schönaich,
Räder, Logan, der Prälat von S. Matthia, die Herren von Jeutha,
Reibnitz, Fürst, Eicke genannt werden, zu sich einladen, und eröffnete
sich ihnen in seinem Cabinet über die Art und Weise der Verände-
rung, die er in Schlesien eintreten zu lassen denke.
„Vor allem solle der Unterschied zwischen den beiden Religionen,
der bisher obgewaltet, aufhören; kein Katholischer solle deshalb, weil
er das sei, sein Recht verlieren; noch ein Evangelischer dadurch ge-
winnen. Er selbst sei „durchaus ein Liebhaber der Toleranz“; er
wünsche ein gutes Verständniß zwischen den beiden Parteien statt der
bisherigen Verfolgung hervorzubringen.“
„Er beabsichtige zwei Justizcollegien einzurichten, das eine in
Breslau, das andere in Glogau, und dieselben mit Schlesiern zu be-
setzen, weil sich bei diesen eine größere Kunde ihrer Landesgewohn-
heiten vermuthen lasse: doch solle bei einem jeden ein Brandenburger
angestellt werden.“
„Bei dem Finanzwesen könne er keine Schlesier anstellen, bevor
sich nicht die, welche dabei zu dienen geneigt seien, in den alten Lan-
den dazu geschickt gemacht würden; denn in diesem Zweige habe er
eine große Veränderung vor. Binnen Jahr und Tag denke er eine
neue Classification aller Güter und alles Einkommens zu Stande zu
bringen und danach die Contribution zu bestimmen, so daß jeder Ort
wisse, was und wie viel er jedesmal zu entrichten habe; außerordent-
liche Abgaben werde er auch dann nicht fordern, wenn er in Krieg
verwickelt werde. Die Accise auf dem Lande wolle er abschaffen und
durch eine Nahrungssteuer ersetzen.“
sein befunden werden möchten, zu erhalten, auch dabei kräftig und königlich
zu schüteen und zu handhaben.