Einrichtung der preußischen Regierung in Schlesien. 553
da schon von dem ersten Januar ab wegfallen; in den Städten wolle
man ihr eine Einrichtung geben, daß deren Emporkommen dadurch
befördert werde. Die Einbringung der Contribution auf dem Lande,
bei der zwar zunächst die alte Schatzung oder Indiction statt finden,
aber sofort eine Aenderung von Grund aus eintreten solle, werde an-
gestrengte Thätigkeit nöthig machen. Der König würde kein Bedenken
tragen, sie den Landesältesten zu überlassen, aber er wisse, sie seien
unbesoldet, zum Theil hoch in Jahren; keiner werde seine Geschäfte
versäumen wollen; er ziehe vor, sie der Landesverrichtungen zu ent-
lassen und statt ihrer besoldete königliche Landräthe zu ernennen, um
diese den Kreisen und deren Kassen vorzusetzen; ein so großes Zu-
trauen hege er aber zu den niederschlesischen Ständen, daß er hiebei
alle Fremden ausschließen und nur in dem Kreise selbst angesessene
Ritterbürtige von Adel dazu ernennen wolle. Die Ernannten, ihrer
neunzehn in dem breslauischen, sechszehn in dem glogauischen Bezirke,
waren anwesend und erklärten sich, bis auf einen einzigen, bereit, in
die Dienste des Königs zu treten. In dessen Namen ward die Ueber-
zeugung ausgesprochen, daß die Einrichtungen, bei denen sich die alten
Provinzen so wohl befunden, auch zum Gedeihen der neuen gereichen
würden; dem Contribuenten komme die Ordnung und Gleichheit zu
gute, mit der er seine Lasten abzuführen habe; dadurch aber werde
auch der Fürst in den Stand gesetzt, das Land gegen Mangel und
Elend, hauptsächlich aber gegen feindliche Anfälle zu schützen.
Schon waren die beiden Kriegs= und Domänenkammern ein-
gerichtet, unter der Leitung der bisherigen Vorsteher des Feldkriegs-
commissariats: Reinhard in Breslau, Münchow in Glogau; von die-
sen gingen die Ernennungen aus; sie haben den König erinnert, daß
der Zustand von Schlesien es besonders nothwendig mache, die Be-
amten gut zu besolden. Der König sprach die Hoffnung aus, daß
diese Kammern ein rechtes Muster guter Ordnung, richtiger und ge-
nauer Pflichterfüllung werden, unter andern auch die erforderliche
Verschwiegenheit beobachten würden 7.
Was sich in den alten Provinzen nicht ohne ein gewisses Gegen-
einanderwirken von mancherlei Kräften gebildet, aber alsdann als
nützlich bewährt hatte, nahm man in die neue, welche im Ganzen
dieselben Volkszustände darbot, herüber. Doch hatte man auch das
1) Schreiben des Königs, 27. Nov., an das Feldkriegscommissariat, in
einem Actenstück des Ministeriolarchivs: Acta generalia von Errichtung der
schlesischen Kriegs= und Domänenkammern.