556 Neuntes Buch. Fünftes Capitel.
commission gebildet, die ihren Sitz in Breslau nahm '). Das thä-
tigste Mitglied derselben war Carl Gottfried von Thile, in dessen
Büchern, unter wenig anziehenden Formen, sich neben einer vortreff-
lichen Kenntniß des Gegenstandes das nicht eben häufig vorkommende
Talent zeigt, aus der Praxis auf ihrem Wege zur Theorie aufzu-
steigen, und der nun dabei auch den Ehrgeiz hatte, zu einer der Mei-
nung, die er von seinem Verdienst hegte, entsprechenden Stellung zu
gelangen. Die vornehmsten Grundsätze, die bei dem Geschäft beob-
achtet werden sollten, setzte die Commission unter Zuziehung der
Kammern fest. Dann schritten die Classificationscommissionen, deren
man zu gleicher Zeit mehrere in den verschiedenen Kreisen des Kam-
merbezirks mitrechnete, sogleich ans Werk. Eine unbeschreibliche Er-
leichterung gewährte es, daß man die unter der vorigen Regierung
zu Stande gebrachten Tabellen zu Grunde legen konnte. In diesen
waren die Classen des Bodens nach den Körnern bestimmt worden,
welche die Aussaat trägt: die erste zum sechsten, die zweite zum fünf-
ten, die dritte zum vierten, die vierte zum dritten Korn; doch hatte
man dafür gesorgt, in jeder Gemeinde und jeder Herrschaft, indem
man einen Durchschnitt zog, immer einerlei Körnerertrag in Anschlag
zu bringen 2). Eben so waren die Nutzungen der Hölzer und Teiche,
die Zinsen und Dienste in vier verschiedene Classen vertheilt worden.
Bei diesen Festsetzungen beschloß man stehen zu bleiben, sobald die
Steuerpflichtigen keine erheblichen Einwendungen machen würden.
Nun geschah dies zwar nicht selten, und man kennt einen Fall, in
welchem bei 400 Zeugen haben abgehört werden müssen, aber eigent-
liche Localrevisionen vermied man doch so viel wie möglich; die frühere
1) Instruction vor die Classificationshauptcommission, den geh. Kricgs-
räthen v. Ziegler und v. Thile (der letzte bekom bei dieser Gelegenheit dienrn
** Berlin, 1. Juli 1742.
Was bei Bruchzahlen entweder nur ½ oder noch weniger austrug.
boner man fallen lassen, dagegen was über ½ ausirug, zugerechnet. Z. B
12 Malter zum sechsten, 12 zum fünften, 6 zum dritten, 6 zum vierten Korn,
gab 36 M. Aussaat und 174 M. Erträg; die Fraction wäre 4/ gewesen,
man rechneic aber 4¾. Diese Aussaat ward alsdanu zu Geld berechuet; man
nahm an, daß von einem Scheffel zum dritten Korn ein Schefsel verkauft
werden könne, indem einer zur Aussaat, ein anderer zum Verbrauch bleibe;
beim vierten Korn rechnete man auf 1¼, beim fünsten auf 2, beim sechsten
auf 2½ Scheffel; — nur auf diesen reinen Ertrag gründete man die Steuer,
der Scheffel Aussaat ward in der vierten Classe zu 1 Thlr., in der ersten zu
2½ Thlr. angeschlagen. Vgl. Acta generalia von Regulirung der Contri=
butionswesens.