Full text: Leopold von Ranke's sämmtliche Werke. 27. und 28. Band. Zwölf Bücher Preußischer Geschichte. Fünftes bis neuntes Buch. (27)

Vertrag zu Berlin. 69 
Kaiser nicht geradezu verfügen konnte, weder das preußische Recht 
anerkennen wolle, noch selbst das des Kaisers, sondern sich zu Gunsten 
von Sulzbach ausspreche. Sollte der König alsdann leer ausgehen? 
Man erinnerte: Preußen übernehme schwere Verpflichtungen, 
die dem kaiserlichen Hause unverzüglich zum größten Nutzen gereichen 
müßten; es würde ein schlechter Tractat sein, wenn die Vortheile, 
die man Preußen dagegen zusage, unbestimmt blieben; man forderte, 
daß der Kaiser für diesen Fall ein aus seinen eigenen Besitzungen 
zu nehmendes Acquivalent verspreche ). 
War das nicht auch deshalb billig, weil die Unterstützung, die 
Preußen gewährte, dem Hause Oesterreich zu Gute kam; was der 
Kaiser dagegen übernahm, dem Wesen nach von seiner Stellung als 
Reichsoberhaupt abhing? 
Man hat hierüber in mannichfaltigen Zusammenkünften verhan- 
delt, bald in Berlin, bald in Wusterhausen, bald auch in Britz, wo# 
Ilgen wohnte, der freilich damals schon im Sterben lag: doch war 
weder seine Krankheit noch sein Tod ein Hinderniß für ihren Fort- 
gang. Eines Tages hat es der andere preußische Minister, Borck, 
wirklich so weit gebracht, daß Seckendorf sich bereit erklärte, einen 
Artikel, den er als den allergeheimsten bezeichnet, anzunehmen, durch 
welchen der Kaiser verpflichtet sein sollte, in jenem Falle dem König 
von Preußen ein Aequivalent aus seinem eigenen Besitz zu ge- 
währen 2). 
Ich weiß nicht, ob dies nicht bei der Gefahr des Krieges, die 
gerade gegen Ende des Jahres 1728 noch einmal recht dringend er- 
schien, zu erreichen, und ob es nicht überhaupt das Beste gewesen 
wäre, wie denn bestimmte und keinen Zweifel weiter zulassende Stipu- 
lationen für beide Theile immer das Beste sind; aber Seckendorf 
hatte kaum die Erklärung von sich gegeben, so reute sie ihn auch schon 
wieder, und er beeiferte sich sie rückgängig zu machen. 
1) 18. Oct. Declariren sie an Kaiser, daß wo mir der Kaiser nit 
maintenirt bei Posseß von Berge, oder mir ein Aequivalent jetzt benennet, 
ich an Tractat mich nicht binde und ich von abgehen will; denn ich thue 
willigst alles vor den Kaiser und soll alles thun vor nichts, und in großer 
Ungewißheit; dieses thue wahrhaftig nit. 
2) Der Articulus sccretissimus, wie ihn Seckendorf vorschlug, lautet: 
Sollte wider alles Verhoffen die Commission oder auch der Reichshofrath 
wider Ih. K. M. in Preußen, oder auch wider ihre Romisch Kais. und Kathol. 
Maj. in der Jülich und Bergschen Sache sprechen, so sollen und wollen J. 
Nom. Kais. und Kathol. Maj. gehalten sein, Ihre Kön. Mt. ein wahres 
Acquivalent en proprüs zu geben. (O. D. ungef. 11. Dec.)
	        
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