57
den Realschulen das von Vielen vermißte Centrum eines dominirenden
und allseitig verbindenden Unterrichtsgegenstandes zu geben,
bezweifle er. Die Uneinigkeit darüber, welcher Gegenstand dazu
der geeignetste sein möchte, sei sehr groß. Viele wollen diese
Stellung der Mathematik, Andere den Natrrwissenschaften, wieder
Andere den Sprachen angewiesen sehen; und unter diesen sei wieder
streitig, ob zu dem Zwecke das Lateinische, oder das Deutsche, oder
das Pzössche, oder das Englische den Vorzug verdiene. Seinerseits
sehe er darin nur einen theoretischen Streit; die Sache habe
die praktische Bedeutung nicht, welche ihr von Vielen beigelegt
werde. Worauf es ankomme, sei, daß der Unterricht in den verschiedenen
Gegenständen nebeneinander durch den Zusammenhang
und das methodische Verfahren der Lehrenden als Einheit wirke.
Wollte man auch einen Gegenstand durch eine überwiegende
Stundenzahl als das eigentliche Centralfach bezeichnen, so würde
er die Bedeutung eines solchen doch immer nur durch die didaktische
Kunst und Kraft der ihn vertretenden Lehrer und durch das richtige
Verhältniß der übrigen zu demselben gewinnen können. Es werde
wohl so bleiben, daß die Wirksamkeit der Schulen, die Art und der
Grad ihrer Leistungen und ihr ganzer Charakter, hauptsächlich von
den Lehrkräften abhängt. Wie es Gymnasien gebe, aus denen
vorzugsweise gute Lateiner hervorgingen, andere, in denen das
Griechische, oder die Geschichte oder die Mathematik mit einem
Erfolge getrieben würden, hinter dem die übrigen Unterrichtsgegenstände
zurückblieben, ebenso sei nach seinen Wahrnehmungen auch
die Wirksamkeit der Realschulen je nach den vorhandenen Lehrkräften
eine sehr ungleiche. Seinerseits könne er diese Verschiedenartigkeit
für ein Uebel nicht ansehen: wolle man sie dafür halten,
so werde man es doch zu den unvermeidlichen rechnen müssen.
Aus dem Gesagten werde hervorgehen, daß es ihm, bei Gestattung
größerer Freiheit in der den einzelnen Lehrgegenständen
zuzuweisenden Stundenzahl, in der Abgrenzung der Penst u. s. w.,
vor allem auf ein zweckmäßiges methodisches Verfahren ankomme.
Die darüber in den Erläuterungen zur Unterrichts= und Prüfungsordnung
vom 1. Octb. 1859 gegebenen Andeutungen halte er,
welche Modificationen der Realschul-Lehrplan demnächst auch erfahren
möge, auch ferner beherzigenswerth. — Pflicht und Aufgabe
der Directoren sei es, das trennende Fachlehrersystem von den Realschulen
fernzuhalten, und die Concentration des Unterrichts jeder
Classe dadurch herbeizuführen oder zu unterstützen, daß so viel wie
möglich verwandte Unterrichtsgegenstände in Eine Hand gelegt
würden. Es komme noch immer vor, daß dieselbe Classe für jede
der verschiedenen Sprachen einen anderen Lehrer habe, die bisweilen
unter sich nicht einmal in der grammatischen Terminologie übereinstimmten,
daß Geschichte und Geographie zweien Lehrern in der-