Full text : Protokolle der im October 1873 im Königlich Preußischen Unterrichts-Ministerium über verschiedene Fragen des höheren Schulwesens abgehaltenen Conferenz.

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den  Realschulen  das  von  Vielen  vermißte  Centrum  eines  dominirenden
  und  allseitig  verbindenden  Unterrichtsgegenstandes  zu  geben,
bezweifle  er.  Die  Uneinigkeit  darüber,  welcher  Gegenstand  dazu
der  geeignetste  sein  möchte,  sei  sehr  groß.  Viele  wollen  diese
Stellung  der  Mathematik,  Andere  den  Natrrwissenschaften,  wieder
Andere  den  Sprachen  angewiesen  sehen;  und  unter  diesen  sei  wieder
streitig,  ob  zu  dem  Zwecke  das  Lateinische,  oder  das  Deutsche,  oder
das  Pzössche,  oder  das  Englische  den  Vorzug  verdiene.  Seinerseits
  sehe  er  darin  nur  einen  theoretischen  Streit;  die  Sache  habe
die  praktische  Bedeutung  nicht,  welche  ihr  von  Vielen  beigelegt
werde.  Worauf  es  ankomme,  sei,  daß  der  Unterricht  in  den  verschiedenen
  Gegenständen  nebeneinander  durch  den  Zusammenhang
und  das  methodische  Verfahren  der  Lehrenden  als  Einheit  wirke.
Wollte  man  auch  einen  Gegenstand  durch  eine  überwiegende
Stundenzahl  als  das  eigentliche  Centralfach  bezeichnen,  so  würde
er  die  Bedeutung  eines  solchen  doch  immer  nur  durch  die  didaktische
Kunst  und  Kraft  der  ihn  vertretenden  Lehrer  und  durch  das  richtige
Verhältniß  der  übrigen  zu  demselben  gewinnen  können.  Es  werde
wohl  so  bleiben,  daß  die  Wirksamkeit  der  Schulen,  die  Art  und  der
Grad  ihrer  Leistungen  und  ihr  ganzer  Charakter,  hauptsächlich  von
den  Lehrkräften  abhängt.  Wie  es  Gymnasien  gebe,  aus  denen
vorzugsweise  gute  Lateiner  hervorgingen,  andere,  in  denen  das
Griechische,  oder  die  Geschichte  oder  die  Mathematik  mit  einem
Erfolge  getrieben  würden,  hinter  dem  die  übrigen  Unterrichtsgegenstände
  zurückblieben,  ebenso  sei  nach  seinen  Wahrnehmungen  auch
die  Wirksamkeit  der  Realschulen  je  nach  den  vorhandenen  Lehrkräften
  eine  sehr  ungleiche.  Seinerseits  könne  er  diese  Verschiedenartigkeit
  für  ein  Uebel  nicht  ansehen:  wolle  man  sie  dafür  halten,
so  werde  man  es  doch  zu  den  unvermeidlichen  rechnen  müssen.
Aus  dem  Gesagten  werde  hervorgehen,  daß  es  ihm,  bei  Gestattung
  größerer  Freiheit  in  der  den  einzelnen  Lehrgegenständen
zuzuweisenden  Stundenzahl,  in  der  Abgrenzung  der  Penst  u.  s.  w.,
vor  allem  auf  ein  zweckmäßiges  methodisches  Verfahren  ankomme.
Die  darüber  in  den  Erläuterungen  zur  Unterrichts=  und  Prüfungsordnung
  vom  1.  Octb.  1859  gegebenen  Andeutungen  halte  er,
welche  Modificationen  der  Realschul-Lehrplan  demnächst  auch  erfahren
  möge,  auch  ferner  beherzigenswerth.  —  Pflicht  und  Aufgabe
der  Directoren  sei  es,  das  trennende  Fachlehrersystem  von  den  Realschulen
  fernzuhalten,  und  die  Concentration  des  Unterrichts  jeder
Classe  dadurch  herbeizuführen  oder  zu  unterstützen,  daß  so  viel  wie
möglich  verwandte  Unterrichtsgegenstände  in  Eine  Hand  gelegt
würden.  Es  komme  noch  immer  vor,  daß  dieselbe  Classe  für  jede
der  verschiedenen  Sprachen  einen  anderen  Lehrer  habe,  die  bisweilen
unter  sich  nicht  einmal  in  der  grammatischen  Terminologie  übereinstimmten,
  daß  Geschichte  und  Geographie  zweien  Lehrern  in  der-