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Gegensatz dazu die Dispensiranstalten der Civil-Krankenhäuser nur spärlich vertreten waren.
Von den bayerischen Regierungs-Bezirken waren vorwiegend Oberbayern (101) und Schwaben
(52) mit Hausapotheken versehen, Unterfranken und die Pfalz hingegen nur mit je 1. Innerhalb
Preußens fanden sich die meisten Hausapotheken in den Regierungs-Bezirken Breslau
(22), Düsseldorf (13), Stettin (12), Koblenz (11), Posen, Oppeln, Arnsberg je (10).
Die Vertheilung der ärztlichen Hausapotheken zeigte je nach der Größe der Gemeinden
erhebliche Unterschiede. Ungefähr 82 0% derselben entfielen nämlich auf kleine Gemeinden
des Reichs. In. Bayern, Baden, Sachsen-Altenburg, Elsaß-Lothringen, sowie in einigen
anderen Staaten, welche nur 1 oder 2 Hausapotheken besaßen, traf dies sogar ausschließlich
zu, desgleichen im Regierungs-Bezirk Oppeln. Im Gegensatz zu letzterem gab es im Regierungs-Bezirke
Düsseldorf nur in Gemeinden mit 40000 und mehr Einwohnern ärztliche Hausapotheken.
In ganz Preußen aber gehörten 63 0% derselben kleinen Gemeinden an.
Unter den ärztlichen Hausapotheken machten etwas weniger als den fünften Theil die
homöopathischen aus, welche bis auf 11, nämlich 90 von 101, in Preußen lagen.
Von diesen 90 Hausapotheken entfielen nur 11 auf kleine Gemeinden, die übrigen auf
größere. Soweit ärztliche Hausapotheken Gemeinden mit mindestens 5000 Einwohnern
angehörten, waren sie durchgängig homöopathische. Eine vergleichsweise größere Zahl von
solchen besaßen die Regierungs-Bezirke Düsseldorf (13), Minden (8), Stettin, Magdeburg
(ie 7), Schleswig, Arnsberg, sowie Berlin (je 6). Es mangelte daran in den Regierungs-Bezirken
Gumbinnen, Marienwerder, Köslin, Stralsund, Bromberg, Oppeln, Stade, Osnabrück,
Aurich, Aachen und Sigmaringen. Außerhalb Preußens gab es noch homöopathische
Hausapotheken in Bayern, Württemberg, Schaumburg-Lippe, Elsaß-Lothringen je 1, Hefsen 3
und in Anhalt 4.
Das Personal der Dispensiranstalten setzte sich, soweit es pharmazeutisch
vorgebildet war, aus 134 Betriebsleitern, 58 approbirten, 15 nicht approbirten Gehülfen
und 1 Lehrling (in Berlin) zusammen. In den Dispensiranstalten einiger Krankenhäuser
wurde das Dispensiren von den Assistenzärzten besorgt. In anderen Krankenhäusern wurden
die Arzneien schon angefertigt aus einer Apotheke bezogen. In noch anderen Fällen wurde
aus einer Apotheke ein Gehülfe zur Herstellung der Arzneien auf einige Stunden täglich
in das Krankenhaus entsandt. Zu einem nicht geringen Theil wurde der pharmazeutische
Dienst in den Krankenhäusern selbständig oder in Form der Beihilfe von weiblichem Personal,
in der Apothekerkunst mehr oder weniger bewanderten Diakonissen oder barmherzigen
Schwestern, versehen.