Reichsinvalidenfonds, dem er auch angegliedert wurde. Doch war
ihm ein noch weniger glückliches Schicksal als seinem älteren
Bruder beschieden. Es betrugen:
die Etatansätze die wirklichen Einnahmen
des Fonds
1906 22 000 000 —
1907 48 000 000 42 382427
1908 53 000 000 —
1909 40 000 000 —
Die Mindererträge des Fonds sind auf verschiedene Ursachen
zurückzuführen. Die wichtigste ist jedenfalls in dem System
der Einfuhrscheine zu erblicken. 1894 war der lIdentitätsnachweis
für Getreide aufgehoben worden. Bei der Ausfuhr von
Getreide wurden fortan sogenannte Einfuhrscheine in Höhe des
Zollbetrages des ausgeführten Gretreides ausgestellt, die den
Inhaber berechtigten, an irgend einer anderen Stelle des Reiches
für den gleichen Zollwert Getreide innerhalb 6 Monaten zollfrei einzuführen
oder den Schein innerhalb 3 Monaten zur Zollzahlung für
bestimmte Waren (Getreide, Mehl, Kaffee, Petroleum) zu verwenden.
Da Deutschlands Getreidebedarf größer ist als seine
Produktion, konnten daraus, namentlich auch deshalb, weil die
Zollsätze für die einzelnen Getreidearten annähernd gleich hoch
waren, Schädigungen der Reichskasse nicht entstehen.
Das änderte sich, als in dem neuen Tarif für Futtergerste
ein Zollsatz von 1,30 Mk. für Roggen und Hafer hingegen ein
solcher von 5 Mk. eingeführt wurde. Da beide Getreidearten
weder im Preise noch im Futterwert erheblich voneinander abweichen,
war die Zolldifferenz für Handel und Landwirtschaft ein
Anreiz, um Hafer auszuführen und Gerste einzuführen. Der Landwirt,
der auf diese Weise in seiner Wirtschaft, z. B. zur Verfütterung,
eine Tonne Hafer oder auch Roggen durch eine Tonne
Futtergerste ersetzte, erzielte auf Kosten der Reichskasse einen
Gewinn von rund 37 Mk.!} Dieser Vorgang hat denn auch, dafür
sorgte schon der Getreidehandel, in ganz erheblichem Umfange
Platz gegriffen. Damit trat gleichzeitig eine Verschiebung der
Anbauverhältnisse ein, der Anbau von Futtergerste ging zurück,
während Roggen- und Haferanbau zunahmen.
Die Schädigung der Reichskasse für den Austausch von
heimischem Roggen, Hafer und dergl. gegen fremde Futtergerste
) Zoll für eine Tonne Hafer so Mk., abzüglich 13 Mk. Zoll für eine Tonne Gerste
bleiben, die Unkosten nicht gerechnet, 37 Mk.