Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Einundfünfzigster Jahrgang. 1890. (51)

 

1890.  7

Gesetzlammlung
für  das  Fürstenthum  Schwarzburg-Rudolstadt.

2.  Stück  vom  Jahre  1890.

 

M  II.  Patent,
das  Ableben  des  Durchlauchtigsten  Fürsten  Geörg  und  den  Regierungsantritt
  des  Durchlauchtigsten  Fürsten  Günther  betreffend,
vom  20.  Januar  1890.

Wir,  Günther,  von  Gottes  Gnaden,  Fürst  zu  Schwarzburg,
Graf  zu  Hohnstein,  Herr  zu  Arnstadt,  Sondershausen,  Leutenberg,
Blankenburg  rc.
fügen  hiermit  kund  und  zu  wissen,  daß  es  Gott  dem  Allmächtigen  in  seinem  unerforschlichen
  Rathschlusse  gefallen  hat,  den  Durchlauchtigsten  Fürsten  und  Hemn,
Hern  Georg,  Fürsten  zu  Schwarzburg  rc.  nach  kurzem  Krankenlager  am  gestrigen
Tage  Nachmittags  5  Uhr  durch  einen  plötzlichen  Tod  aus  dieser  Welt  abzuberufen.

Tiefgebeugt  durch  diesen  schweren  Verlust  sind  Wir  überzeugt,  daß  das  ganze
Land  an  Unserem  gerechten  Schmerze  den  innigsten  Antheil  nimmt  und  das  Andenken
  des  so  früh  dahingegangenen  Landesherrn  in  treuer  Verehrung  bewahrt.

Nach  dem  in  Unserem  Fürstlichen  Hause  bestehenden  Erbfolgerechte  ist  die
Regierung  des  Fürstenthums  Schwarzburg-Rudolstadt  auf  Uns  übergegangen.  Wir
treten  dieselbe  im  Vertrauen  auf  Gottes  Hülfe  und  Beistand  hiermit  an  und  werden
dieselbe  treu  und  gewissenhaft  führen  und  die  Bestimmungen  des  Landes-Grund-Fürsll.

  Schwarzb.=  Rudolst.  Gesetzsammlung.  Ul.

Ausgegeben  in  Rudolstadt  am  21.  Zumurk  1890.