Zur Geschichte der Volksbildung u. des Unterrichts. 377
bibliothek schreibt sich in Regensburg aus dem Jahre 1396, in welchem von
den Erben eines Dechants der alten Kapelle um die Summe von 80 fl. meh-
rere Bücher für die Stadt erworben wurden. !) 1368 starb ein Regensburger
Bürger, Dietrich der Zollner, der eine reiche Büchersammlung hinterließ. Er
schenkte sie theilweise den Klöstern, der andere Theil, bestimmte er, „solle durch
Gottes Willen armen Schülern und armen gelehrten Leuten, da es wohl be-
stätt sei“, gegeben werden.
Daserste Vorkommen von Städteschulen in der Oberpfalzerscheint urkundlich
nachweisbar in Nabburg, wo 1273 ein Otto, scholasticus, 1283 ein Otto
(wahrscheinlich der nämliche) als rector puerorum genannt ist. Pfarrer Kon-
rad schenkt (1315) Güter, mit der Bestimmung, einen Schullehrer zu halten.
1418 wirkt ein Erhard als rector scholarum. Die 1480 erneuerte Schul-
ordnung giebt über Stellung der Lehrer und die Lehrgegenstände wohl den
besten Aufschluß, und verdient deßhalb ausführlicher aufgeführt zu werden:
„Der Schulmeister soll den Schulknaben im Sommer nach der Vesper
Latein lehren, welches, wenn der Schulmeister um diese Zeit würde zu Tisch
gegangen sein, der Jungmeister und Locat beobachten sollte. War an den
Feiertagen keine Schule, so sollen sie ihre Lektion für den folgenden Tag
überlesen, Lehrschriften (scripturas) schreiben und ihren Eltern ihr Latein
sagen. Bei Strafe war den Knaben verboten bei den öffentlichen Spielen
unter einander deutsch zu sprechen. An Sonn= und Feiertagen hatte der
Schulmeister in einer halben Stunde nach der Frühmesse die Knaben zu ver-
sammeln und mit ihnen etwas bis zum Hochamte zu lesen oder zu übersin-
gen; das Nämliche geschah an den Feierabenden zur Sommerszeit von der
neunten und zur Winterzeit von der zehnten Stunde bis 1 Uhr Nachmittags.
Unter der Predigt nach dem Evangelium und Nachmittags während der Nach-
predigt mußten die Knaben die Vigilpsalmen lesen lernen. An Feierabenden
und Feiertagen hatten die Knaben zur Vesper, zur Metten und bei den Hoch-
ämtern im Chor zu erscheinen.“
Was den Unterricht der kleinen und ganz jungen Knaben betraf, so
hatte sich der Meister hiebei nach dem Willen der Eltern zu richten, „doch soll
er ihnen an Feiertagen die Tafelgebete, das Benedicite 2c. vorsprechen und
sie an den Samstagen, Feierabenden und Feiertagen Nachmittags dazu an-
halten, daß sie den Versikel und die Benedicermina lernten“. An Feiertagen
vor dem Hochamt und unter der Predigt, oder auch 1 oder 1 / Stunden
nach dem Tisch sollen sie sich in der Rechenkunst üben, oder es war ihnen
dafür ein kleiner Traktat nach Beschaffenheit ihrer Vernunft vorzulesen, oder
sie mußten die Vigil oder ihre Lektion überlesen.
1) Die angekauften Werke waren mit Gold und Miniaturgemälden verzierte Ab-
schriften des geistlichen Rechts, des Dekrets, der Dekretalen, der Sexte und der
Clementine.