438 Oberpfalz u. Regensburg.
gefürstete Grafschaft Störnstein (das nachmalige Landgericht Neustadt an der
Waldnab) erworben.
Seit dem Schlusse des achtzehnten Jahrhunderts war für die vereinig-
ten Herzogthümer der obern Pfalz und Sulzbach, sowie die Landgrafschaft
Leuchtenberg als höchste Verwaltungsstelle eine Landesdirektion zu Amberg und
eine solche für das Herzogthum Neuburg zu Neuburg errichtet, und die in
beiden Provinzen bestehenden Regierungen, welche im J. 1802 den Namen
Hofgerichte aunahmen, auf die Besorgung der Civil= und Criminal-Justiz
beschränkt worden. Mit dem Jahre 1803 wurden auch die Landgerichte und
Pflegämter einer Organisation unterworfen, bei welcher manche derselben ent-
weder einem andern ganz einverleibt oder unter mehrere vertheilt wurden.
Als solche neuorganisirte Landgerichte erscheinen in der Oberpfalz: Amberg,
Eschenbach, Kemnat, Nabburg, Neumarkt, Neunburg vorm Wald, Parkstein,
Pfaffenhofen, Schnaittach (nur wegen des einverleibten Hartenstein uns be-
rührend), Sulzbach, Tirschenreut (seit dem Jahre 1802 mit dem aufgehobenen
Kloster Waldsassen in den unmittelbaren Besitz Bayerns gekommen) Treswigtz,
Waldmünchen, Waldsassen, Wetterfeld und seit 1804 das aus dem Regierungs-
bezirke Straubing hieher gezogene Cham. Im Jahre 1805 wurde auch Plei-
stein, das 1803 mit Treswitz vereinigt war, als selbstständiges Landgericht
wieder hergestellt. Im Regierungsbezirke von Neuburg erscheinen als solche:
Burglengenfeld, Hemau, Parsberg, Regenstauf und Hilpoltstein. Aus dem
Regierungsbezirke Straubing berühren uns außer dem obenerwähnten Cham
nur die Landgerichte Riedenburg und Stadtamhof.
Bei der im J. 1808 ohne Rücksicht auf die bisher bestandenen Provinzen
vorgenommenen Territorial-Eintheilung in 15 Kreise, welche ihre Namen von
den Hauptflüssen erhielten, wurden von den uns betreffenden Landgerichten die
oberpfälzischen, Amberg, Eschenbach, Kemnat, Nabburg, Neunburg vor dem
Wald, Neustadt an der Waldnab, Parkstein (später dem Log. Neustadt a. d. W.
einverleibt), Pfaffenhofen, Sulzbach, Tirschenreut, Treßwitz mit Pleistein, Wald-
münchen und Waldsassen zur Bildung des Nabkreises verwendet; das ober-
pfälzische Neumarkt, das neuburgische Hilpoltstein und das straubingische Rie-
denburg fielen dem Altmühlkreise zu; die oberpfälzischen Cham und Wet-
terfeld, die neuburgischen Burglengenfeld, Parsberg und Hemau, das straubin-
gische Stadtamhof zu dem Regenkreise.
Die politischen Verhältnisse führten schon nach zwei Jahren (23. Sep-
tember 1810) eine neue Eintheilung des Landes mit neun, gleichfalls nach
Flüssen benannten Kreisen herbei.
Der Regenkreis, welcher fortan die Grundlage unseres heutigen Re-
gierungsbezirkes blieb, behielt die obengenannten Landgerichte bei, empfing die
Stadt und das Fürstenthum Regensburg nebst dem Amte Hohenburg (dieses
vom 1. Jan. 1811 dem Landgerichte Parsberg einverleibt) von dem bisherigen
Altmühlkreise das Landgericht Riedenburg, von dem bisherigen Nabkreise die