Full text: Bavaria. Landes und Volkskunde des Königreiches Bayern.

438 Oberpfalz u. Regensburg. 
gefürstete Grafschaft Störnstein (das nachmalige Landgericht Neustadt an der 
Waldnab) erworben. 
Seit dem Schlusse des achtzehnten Jahrhunderts war für die vereinig- 
ten Herzogthümer der obern Pfalz und Sulzbach, sowie die Landgrafschaft 
Leuchtenberg als höchste Verwaltungsstelle eine Landesdirektion zu Amberg und 
eine solche für das Herzogthum Neuburg zu Neuburg errichtet, und die in 
beiden Provinzen bestehenden Regierungen, welche im J. 1802 den Namen 
Hofgerichte aunahmen, auf die Besorgung der Civil= und Criminal-Justiz 
beschränkt worden. Mit dem Jahre 1803 wurden auch die Landgerichte und 
Pflegämter einer Organisation unterworfen, bei welcher manche derselben ent- 
weder einem andern ganz einverleibt oder unter mehrere vertheilt wurden. 
Als solche neuorganisirte Landgerichte erscheinen in der Oberpfalz: Amberg, 
Eschenbach, Kemnat, Nabburg, Neumarkt, Neunburg vorm Wald, Parkstein, 
Pfaffenhofen, Schnaittach (nur wegen des einverleibten Hartenstein uns be- 
rührend), Sulzbach, Tirschenreut (seit dem Jahre 1802 mit dem aufgehobenen 
Kloster Waldsassen in den unmittelbaren Besitz Bayerns gekommen) Treswigtz, 
Waldmünchen, Waldsassen, Wetterfeld und seit 1804 das aus dem Regierungs- 
bezirke Straubing hieher gezogene Cham. Im Jahre 1805 wurde auch Plei- 
stein, das 1803 mit Treswitz vereinigt war, als selbstständiges Landgericht 
wieder hergestellt. Im Regierungsbezirke von Neuburg erscheinen als solche: 
Burglengenfeld, Hemau, Parsberg, Regenstauf und Hilpoltstein. Aus dem 
Regierungsbezirke Straubing berühren uns außer dem obenerwähnten Cham 
nur die Landgerichte Riedenburg und Stadtamhof. 
Bei der im J. 1808 ohne Rücksicht auf die bisher bestandenen Provinzen 
vorgenommenen Territorial-Eintheilung in 15 Kreise, welche ihre Namen von 
den Hauptflüssen erhielten, wurden von den uns betreffenden Landgerichten die 
oberpfälzischen, Amberg, Eschenbach, Kemnat, Nabburg, Neunburg vor dem 
Wald, Neustadt an der Waldnab, Parkstein (später dem Log. Neustadt a. d. W. 
einverleibt), Pfaffenhofen, Sulzbach, Tirschenreut, Treßwitz mit Pleistein, Wald- 
münchen und Waldsassen zur Bildung des Nabkreises verwendet; das ober- 
pfälzische Neumarkt, das neuburgische Hilpoltstein und das straubingische Rie- 
denburg fielen dem Altmühlkreise zu; die oberpfälzischen Cham und Wet- 
terfeld, die neuburgischen Burglengenfeld, Parsberg und Hemau, das straubin- 
gische Stadtamhof zu dem Regenkreise. 
Die politischen Verhältnisse führten schon nach zwei Jahren (23. Sep- 
tember 1810) eine neue Eintheilung des Landes mit neun, gleichfalls nach 
Flüssen benannten Kreisen herbei. 
Der Regenkreis, welcher fortan die Grundlage unseres heutigen Re- 
gierungsbezirkes blieb, behielt die obengenannten Landgerichte bei, empfing die 
Stadt und das Fürstenthum Regensburg nebst dem Amte Hohenburg (dieses 
vom 1. Jan. 1811 dem Landgerichte Parsberg einverleibt) von dem bisherigen 
Altmühlkreise das Landgericht Riedenburg, von dem bisherigen Nabkreise die
	        
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