Abriß der Ortsgeschichte. 41
1803 das nunmehrige Landgericht Amberg bilden. Ueber das (1802, 20. Nov.)
hiemit verbundene bischöflich bambergische Amt Vilseck, dessen südlicher Theil
unterhalb der Nürnberg-Bahreuther Heerstraße noch gegenwärtig unserem Ge-
richte angehört, und über die früheren Verhältnisse dieses gemischten Besitzes
werden wir bei Vilseck das Nähere berichten.)
Wir beginnen unsere Ortsbeschreibung mit der inmitten von Fichten-
und Föhren-Waldungen gelegenen ehemaligen Herrschaft Freudenberg, deren
Schloß ein Leuchtenbergisches, deren Halsgericht aber, hohe und niedere Jagd
Reichslehen waren. Sie repräsentirt einen sehr ansehnlichen Grundbesitz und
hatte in unserem und in dem anstossenden Landgerichte Nabburg Hintersassen
bis fast zu der südlichen Landgerichtsgränze. Vom Schlosse, das mit Ring-
mauern umfangen und mit vielen, guten Kellern, Stadeln, Stallungen, Malz-
und Bräu-Haus rc. 2c. versehen war, rühmt Herr Hans von Freudenberg im
Jahre 1594: „daß es mit einer kleinen Summa (in) gar eine fürstliche Re-
„sidenz zugericht werden möchte“, und es gehörten dazu im Markte Freuden-
berg 22 Zinsgüter, Schloßgarten, Weinberg, Obstgarten und Weiher am
Schloß, 7058 Tagwerke Holz, frei eigen, ein Schinhammer, das Braurecht
für eigenen Bedarf und auf den Verschleiß, der Zehent zu Freudenberg und
Wutzdorf, große Oekonomie, u. s. w. Die Marktsgerechtigkeit war ein kur-
pfälzisches Lehen und es erholten die Schöffen von Freudenberg in zwei-
felhaften Fällen ihr Recht von den Schöffen zu Nabburg. Für die Unter-
thanen bestand auch hier der Zwang, alle Viktualien vor dem Verkaufe erst
in Freudenberg anzufeilen. Den Kirchtagschutz zu Freudenberg, Wutzdorf,
Ellersdorf und Schleisdorf hatte gleichfalls die Herrschaft; jeder hiezu Kom-
mende erhielt drei Tage vor und drei Tage nach dem Sonntag nach Mar-
garetha mit seiner Habe Freiung, Fried und Geleit. In der ganzen Herr-
schaft Freudenberg hatte übrigens der Gutsherr das dem Reiche lehenbare
Recht, Todtschläger und Uebelthäter aller Art jederzeit aufzunehmen und bei
sich zu behalten. ) Hiefür zahlten diese einen halben Gulden für den Ge-
leitsbrief und bei eigener Verköstigung für jede Woche des Aufenthalts einen
Ort (15 Kreuzer). ) Das vereinte Amt Freudenberg-Rieden zählte auf
4) Hinsichtlich des gegenwärtigen Umfanges der Gerichte vergl. unsere Statistik S. 134.
:) Dieß sonderbare Regal, welches unser Herr Hanns sehr hoch anschlug, wurde
für diese Herrschaft durch Kaiser Karl V. 1521 eingezogen, aber schon 1548 auf's
Neue verliehen, und durch Ferdinand I. 2c. bestätigt.
2) Wir benützen diese Gelegenheit, um ein für allemale mit einigen bäuerlichen La-
sten älterer Zeit bekannt zu machen. Jeder Unterthan, der sich in die Herrschaft
Freudenberg mit häuslicher Wohnung begab, desgleichen die Hammer= und Feld-
Knechte mußten sich mit 28 Pfenningen bei der Herrschaft an- und mit demselben
Betrage ab-mannen, und zahlte der Mann als jährliches Schutzgeld einen Ort,
die Weibsperson einen halben Ort. Beim Berkaufe von Gütern und Höfen er-